JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 14.12.2006, Aktenzeichen: 5 Sa 2101/05
| Leitsatz: | Geht ein Betrieb entgegen der Abrede zwischen Veräußerer und Erwerber zum vereinbarten Stichtag nicht auf den Erwerber über und führt der Veräußerer den Betrieb vorübergehend fort, bleibt letzterer bis zur tatsächlichen Übergabe der wesentlichen Betriebsmittel und Übernahme der Leitung gegenüber den Arbeitnehmern in der Verpflichtung für das vertraglich geschuldete Arbeitsentgelt. Die Voraussetzungen des § 613a Abs. 1 sind bis dahin nicht erfüllt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 613a Abs. 1, |
| Stichworte: | Kein Betriebsübergang ohne Übernahme der Betriebsmittel, |
| Verfahrensgang: | ArbG Celle 2 Ca 126/05 vom 05.09.2005 |
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