JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 13.11.2006, Aktenzeichen: 5 Sa 402/06
| Leitsatz: | § 16 Abs. 1 BErzGG setzt das schriftliche Verlangen und die gleichzeitige Erklärung voraus, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren Elternzeit in Anspruch genommen wird. Innerhalb dieser beiden Jahre kann eine Verlängerung oder Verkürzung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BErzGG erfolgen. Bei der Inanspruchnahme der Elternzeit für ein drittes Jahr handelt es sich hingegen nicht um eine zustimmungsbedürftige Verlängerung der Elternzeit, sondern um die Geltendmachung des in § 15 Abs. 2 Satz 1 geregelten Rechts, Elternzeit in einem weiteren Zeitabschnitt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes in Anspruch zu nehmen (im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz 04.12.2004 - 4 Sa 606/04). |
| Rechtsgebiete: | BErzGG |
| Vorschriften: | BErzGG § 15 Abs. 2 Satz 1, BErzGG § 16 Abs. 1, BErzGG § 16 Abs. 3, |
| Stichworte: | Elternzeit für ein 3. Jahr, keine Zustimmung des Arbeitgebers, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hannover 4 Ca 314/05 vom 22.12.2005 |
Um den Volltext vom LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 13.11.2006, Aktenzeichen: 5 Sa 402/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-NIEDERSACHSEN - 13.11.2006, 5 Sa 402/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum