JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 13.07.2004, Aktenzeichen: 13 Sa 2156/03 E
| Leitsatz: | Die Zuweisung höherwertiger Tätigkeit durch einen Fachvorgesetzten begründet nur dann einen Anspruch auf Höhergruppierung, wenn die für Personalangelegenheiten zuständige Stelle des Arbeitgebers zustimmt oder zumindest die Zuweisung duldet. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn das Weisungsrecht gegenüber einem von der Stadt angestellten Fraktionsmitarbeiter von der Ratsfraktion ausgeübt wird. |
| Rechtsgebiete: | BAT |
| Vorschriften: | BAT § 22 Abs. 2, |
| Stichworte: | Eingruppierung eines Fraktionsmitarbeiters, |
| Verfahrensgang: | ArbG Oldenburg 3 Ca 74/03 E vom 18.07.2003 |
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