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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 12.12.2005, Aktenzeichen: 5 TaBV 16/05 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 5 TaBV 16/05

Urteil vom 12.12.2005


Leitsatz:Ist die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern bzw. die Bestellung von Ausschussmitgliedern nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, hat der Betriebsrat über erneute Freistellung bzw. Besetzung der Ausschüsse Neuwahlen durchzuführen, wenn sich das Verhältnis der Listen durch den Listenwechsel von Betriebsratsmitgliedern ändert. Einer vorherigen Abberufung mit qualifizierter Mehrheit bedarf es in diesem Fall nicht.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 19, BetrVG § 25 Abs. 2, BetrVG § 27 Abs. 1, BetrVG § 38 Abs. 2, BetrVG § 78,
Stichworte:Abberufung "en bloc" und Neuwahlen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern sowie von Ausschüssen nach Änderung der Mehrheitsverhältnisse durch Listenwechsel,
Verfahrensgang:ArbG Hameln 3 BV 7/04 vom 17.12.2004

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