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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 12.09.2003, Aktenzeichen: 16 Sa 138/03 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 16 Sa 138/03

Urteil vom 12.09.2003


Leitsatz:Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor Ablehnung eines Antrags auf Verringerung der Arbeitzeit zu versuchen, eine geeignete zusätzliche Arbeitskraft zu finden.

Erforderlichenfalls ist auch eine zumutbare Umorganisation vorzunehmen, um eine geeignete Ersatzkraft einstellen zu können.
Rechtsgebiete:TzBfG
Vorschriften:TzBfG § 8,
Stichworte:Anspruch auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit,
Verfahrensgang:ArbG Hameln 1 Ca 208/02 vom 15.12.2002

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