Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 11.10.2004, Aktenzeichen: 5 Sa 1360/03 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 5 Sa 1360/03

Urteil vom 11.10.2004


Leitsatz:1.

Annahmeverzug nach § 615 Satz 1 BGB setzt das Bestehen eines erfüllbaren Arbeitsverhältnisses voraus:

a)

Es verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben (§ 242), wenn sich der Arbeitnehmer im Anschluss an eine fristgerechte mündliche Kündigung des Arbeitgebers und sofortige Freistellung zunächst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mündlich einverstanden erklärt und sich später auf die fehlende Schriftform beruft (im Anschluss an BAG vom 16.09.2004 -2 AZR659/03).

b)

Ob hierin eine (konkludente) Vereinbarung über die Suspendierung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten nach Ablauf der Kündigungsfrist liegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

2.

Annahmeverzug setzt ferner die Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers vorraus, § 297 BGB. Diese kann über den Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist hinaus bestehen, obwohl der Arbeit-nehmer auf den Vorschlag des Arbeitgebers zu erkennen gibt, er sei mit der Vertragsbeendigung einverstanden und nach Ablauf der Kündigungsfrist seine Arbeitskraft zunächst nicht wieder anbiete. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer erklärt, er brauche die Arbeit.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 611 I, BGB § 615 Satz 1, BGB §§ 293 ff.,
Stichworte:Annahmeverzug nach mündlichen Aufhebungsvertrag,
Verfahrensgang:ArbG Lüneburg 1 Ca 243/03 vom 02.07.2003

Volltext

Um den Volltext vom LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 11.10.2004, Aktenzeichen: 5 Sa 1360/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-NIEDERSACHSEN - 11.10.2004, 5 Sa 1360/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum