Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 11.05.2004, Aktenzeichen: 13 Sa 1765/03 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 13 Sa 1765/03

Urteil vom 11.05.2004


Leitsatz:1. Rückzahlungsvereinbarungen für Ausbildungskosten müssen nach Grund und Umfang eindeutig ausgestalltet sein. Genügt die Klausel diesen Anforderungen nicht, lässt sie zur Berücksichtigung von Elternzeit mehrere Auslegungen zu, ist die für den Arbeitgeber ungünstige Auslegung maßgebend.

2. Es widerspricht den in Art. 6 GG enthaltenen Wertungen, die Bindungsdauer der Rückzahlungsvereinbarung um die Elternzeit zu verlängern.
Rechtsgebiete:BGB, GG
Vorschriften:BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe, BGB § 242, GG Art. 12, GG Art. 6,
Stichworte:Rückzahlung von Ausbildungskosten und Elternzeit,
Verfahrensgang:ArbG Hannover 12 Ca 807/02 Ö vom 04.09.2003

Volltext

Um den Volltext vom LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 11.05.2004, Aktenzeichen: 13 Sa 1765/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-NIEDERSACHSEN - 11.05.2004, 13 Sa 1765/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum