( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 11.02.2008, Aktenzeichen: 8 Sa 1368/07 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 8 Sa 1368/07

Urteil vom 11.02.2008


Leitsatz:Die Auslegung des § 57b Abs. 1 Satz 2 HRG ergibt, dass nur der Berufsgruppe der Ärzte in der Zeit nach abgeschlossener Promotion eine entsprechend länger befristete Beschäftigung ermöglicht werden sollte. Hierfür spricht der Wortlaut des Gesetzes sowie sein Sinn und Zweck. Die Verlängerung der Befristungszeit sollte den Erfordernissen der Facharztausbildung von mehreren Jahren Rechnung tragen. Die Auslegung führt zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung.
Rechtsgebiete:HRG
Vorschriften:HRG § 57b Abs. 1 Nr. 5,
Stichworte:Befristung, Auslegung, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Arzt,
Verfahrensgang:ArbG Hannover, 12 Ca 64/07 Ö vom 18.07.2007

Volltext

Um den Volltext vom LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 11.02.2008, Aktenzeichen: 8 Sa 1368/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-niedersachsen/lag-niedersachsen-urteil-vom-11-02-2008-az-8-sa-136807

"LAG-NIEDERSACHSEN - 11.02.2008, 8 Sa 1368/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN