JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 10.07.2003, Aktenzeichen: 4 Sa 3/03
| Leitsatz: | Eine Insolvenzfeststellungsklage (§ 179 InsO) ist auch dann zulässig, wen der Insolvenzverwalter die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung nur vorläufig bestritten hat. Nach § 181 InsO kann die Feststellung nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist. Einer Beschränkung des Betrages steht der Schutzzweck des § 181 InsO nicht entgegen. |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Vorschriften: | InsO § 179, InsO § 181, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hannover 6 Ca 266/02 vom 21.11.2002 |
Um den Volltext vom LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 10.07.2003, Aktenzeichen: 4 Sa 3/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-NIEDERSACHSEN - 10.07.2003, 4 Sa 3/03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum