JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 09.09.2005, Aktenzeichen: 16 Sa 1331/04
| Leitsatz: | Bei einer Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf Zulagen um einen bestimmten Prozentsatz ändern sich die Verteilungsgrundsätze, wenn die gezahlten Zulagen in unterschiedlichen Prozentsätzen zur Vergütung gezahlt werden. Für diesen Fall hat der Betriebsrat bei der Anrechnung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen. Nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzungen steht dem Arbeitnehmer deshalb der Anspruch auf die ungekürzten Zulagen zu. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB |
| Vorschriften: | BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, BGB § 611, |
| Stichworte: | Mitbestimmung bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf Zulagen, |
| Verfahrensgang: | ArbG Osnabrück 5 Ca 128/03 vom 12.03.2004 |
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