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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 09.09.2005, Aktenzeichen: 16 Sa 1331/04 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 16 Sa 1331/04

Urteil vom 09.09.2005


Leitsatz:Bei einer Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf Zulagen um einen bestimmten Prozentsatz ändern sich die Verteilungsgrundsätze, wenn die gezahlten Zulagen in unterschiedlichen Prozentsätzen zur Vergütung gezahlt werden. Für diesen Fall hat der Betriebsrat bei der Anrechnung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen. Nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzungen steht dem Arbeitnehmer deshalb der Anspruch auf die ungekürzten Zulagen zu.
Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Vorschriften:BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, BGB § 611,
Stichworte:Mitbestimmung bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf Zulagen,
Verfahrensgang:ArbG Osnabrück 5 Ca 128/03 vom 12.03.2004

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