( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 09.09.2003, Aktenzeichen: 13 Sa 699/03 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 13 Sa 699/03

Urteil vom 09.09.2003


Leitsatz:1. Benötigt der Arbeitnehmer für die Berufsausübung eine Fahrerlaubnis, besteht bei deren Entzug grundsätzlich ein personenbedingter Kündigungsgrund. Die Kündigung ist nur dann unwirksam, wenn eine Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz erfolgen kann.

2. Der Arbeitgeber ist weder verpflichtet noch berechtigt, zur Überbrückung einen Auszubildenden als Fahrer einzusetzen.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 2,
Stichworte:Kündigung wegen Entzug der Fahrerlaubnis,
Verfahrensgang:ArbG Hannover 7 Ca 523/02 vom 07.02.2003

Volltext

Um den Volltext vom LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 09.09.2003, Aktenzeichen: 13 Sa 699/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-niedersachsen/lag-niedersachsen-urteil-vom-09-09-2003-az-13-sa-69903

"LAG-NIEDERSACHSEN - 09.09.2003, 13 Sa 699/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN