Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 09.03.2009, Aktenzeichen: 9 Sa 270/08 E 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 9 Sa 270/08 E

Urteil vom 09.03.2009


Leitsatz:Die Übertragung durch den Arbeitgeber isd § 12 TV-Ärzte muss grob durch den Arbeitgeber selbst oder durch eine mit Personalbefugnissen ausgestaltete Stelle erfolgen. Vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte erfolgte Übertragungen sind bei der Eingruppierung und Stufenbindung gemäß § 5 TVÜ und § 16 Abs. 2 TV-Ärzte auch ohne Übertragung des Arbeitgebers zu berücksichtigen.

2. Zu den Begriffen "Teilbereich" und "medizinische Verantwortung isd § 12 TV-Ärzte, Entgeltgruppe Ä3.
Rechtsgebiete:TV-Ärzte
Vorschriften:Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte),
Stichworte:Eingruppierung Oberarzt, Übertragung durch den Arbeitgeber,
Verfahrensgang:ArbG Göttingen, 4 Ca 381/07 E vom 16.01.2008

Volltext

Um den Volltext vom LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 09.03.2009, Aktenzeichen: 9 Sa 270/08 E anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-NIEDERSACHSEN - 09.03.2009, 9 Sa 270/08 E" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum