JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 08.07.2005, Aktenzeichen: 16 Sa 331/05
| Leitsatz: | 1. Wird auf Grund eines nach Vergleichsabschluss eröffneten Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter eine Zahlungsverpflichtung nicht mehr erfüllt, die Voraussetzung für die Rückgabe des Dienst-Pkw des Arbeitnehmers ist, so besteht grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht oder sonst wie geartetes Recht des Arbeitnehmers zum weiteren Besitz mehr, da eine gleichmäßige Befriedung aller Gläubiger erfolgen soll. 2. Aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben hat der Insolvenzverwalter jedoch alle Voraussetzungen zu schaffen, dass das Recht des Arbeitnehmers auf Zahlung aus dem Vergleich im Insolvenzverfahren berücksichtigt wird. Dazu gehört insbesondere die Anerkennung der Forderung zur Insolvenztabelle. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 163, BGB § 271, |
| Verfahrensgang: | ArbG Osnabrück 4 Ca 558/04 vom 26.01.2005 |
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