( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 07.06.2004, Aktenzeichen: 5 Sa 2024/03 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 5 Sa 2024/03

Urteil vom 07.06.2004


Leitsatz:Erklären die zurückgetretenen Mitglieder des Personalrats per E-Mail und am Schwarzen Brett, sie würden eine Wiederwahl des bisherigen Vorsitzenden nicht mittragen, weil unter seinem Vorsitz eine sachliche, zielführende, ausgewogene Personalratsarbeit nicht bzw. nur unter schwierigen Bedingungen möglich sein, so liegt darin in der Regel keine herabsetzende Schmähkritik, sondern eine im demokratischen Prozess hinzunehmende Meinungsäußerung. Sie vermag weder einen Anspruch des Personalratsvorsitzenden auf Widerruf noch auf Unterlassung zu begründen. Dies gilt insbesondere dan, wenn dieser zuvor seinerseits scharfe Kritik erhoben hat (hier: der Vorwurf der Wahlverschleppung).
Rechtsgebiete:BGB, GG
Vorschriften:BGB § 823 Abs. 1, BGB § 1004 Abs. 1, GG Art. 1 Abs. 2, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 5,
Stichworte:Anspruch eines Vorsitzenden des Personalrats auf Unterlassung und Widerruf ehrverletzender Äußerungen,
Verfahrensgang:ArbG Wilhelmshaven 1 Ca 161/03 vom 01.10.2003

Volltext

Um den Volltext vom LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 07.06.2004, Aktenzeichen: 5 Sa 2024/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-niedersachsen/lag-niedersachsen-urteil-vom-07-06-2004-az-5-sa-202403

"LAG-NIEDERSACHSEN - 07.06.2004, 5 Sa 2024/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN