( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 05.09.2005, Aktenzeichen: 11 Sa 189/05 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 11 Sa 189/05

Urteil vom 05.09.2005


Leitsatz:1. Macht der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch mit der Begründung geltend, dieser habe Barbeträge von Kunden (hier aus Autoverkäufen) entgegengenommen und nicht abgeführt, so gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast: Der Arbeitgeber hat zunächst darzulegen, welchen konkreten Betrag der Arbeitnehmer aus welchem Rechtsgeschäft von welchem Kunden erhalten hat. Der Arbeitnehmer als Sachnäherer hat dann substanziiert darzulegen, was mit diesem Geld geschehen ist. Diese Einlassungen sind sodann vom Arbeitgeber zu widerlegen.

2. Erlässt ein unzuständiges Gericht einen dinglichen Arrest und verweist es den Rechtstreit an das zuständige Gericht, so ist der Arrest nicht schon deshalb aufzuheben und ggf. neu zu erlassen, weil der Arrest zunächst durch ein unzuständiges Gericht erlassen wurde.
Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, ZPO
Vorschriften:BGB § 280, ArbGG § 62 Abs. 2, ZPO § 916 ff.,
Stichworte:Arrestanspruch, Arrestgrund, unzuständiges Gericht, Schadensersatz, abgestufte Darlegungs- und Beweislast, Substanziierung,
Verfahrensgang:ArbG Lüneburg 1 Ga 44/04 vom 24.01.2005

Volltext

Um den Volltext vom LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 05.09.2005, Aktenzeichen: 11 Sa 189/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-niedersachsen/lag-niedersachsen-urteil-vom-05-09-2005-az-11-sa-18905

"LAG-NIEDERSACHSEN - 05.09.2005, 11 Sa 189/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN