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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 05.05.2009, Aktenzeichen: 11 Sa 107/08 B 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 11 Sa 107/08 B

Urteil vom 05.05.2009


Leitsatz:Ob die Verwendung "gezillmerter" Lebensversicherungsverträge, bei denen die Vertragskosten in den ersten Versicherungsjahren in voller Höhe zum Abzug kommen, bei der Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung unzulässig ist, bleibt unentschieden.

Selbst wenn man eine Unwirksamkeit dieses Versorgungsweges annehmen sollte, folgt daraus kein Anspruch auf - vollständige oder teilweise - Nachzahlung der umgewandelten Entgeltanteile (entgegen LAG München vom 15.3.2006 - 4 Sa 1152/06).

Bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 17 Abs. 3 BetrAVG kommt vorrangig eine Anpassung der Versorgungsleistungen in Betracht. Bei Fortbestehen des Versicherungsvertrages kann sich ein Schaden erst bei Eintritt des Versicherungsfalles realisieren und ist erst dann zu beziffern.
Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB
Vorschriften:BetrAVG § 1 Abs. 2, BetrAVG § 17 Abs. 3, BGB §§ 305 ff.,
Stichworte:Altersversorgung im Wege der Gehaltsumwandlung, Unwirksamkeit gezillmerter Lebensversicherungsverträge, Schadenersatz,
Verfahrensgang:ArbG Göttingen, 2 Ca 299/07 B vom 04.12.2007

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