JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 05.05.2009, Aktenzeichen: 11 Sa 107/08 B
| Leitsatz: | Ob die Verwendung "gezillmerter" Lebensversicherungsverträge, bei denen die Vertragskosten in den ersten Versicherungsjahren in voller Höhe zum Abzug kommen, bei der Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung unzulässig ist, bleibt unentschieden. Selbst wenn man eine Unwirksamkeit dieses Versorgungsweges annehmen sollte, folgt daraus kein Anspruch auf - vollständige oder teilweise - Nachzahlung der umgewandelten Entgeltanteile (entgegen LAG München vom 15.3.2006 - 4 Sa 1152/06). Bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 17 Abs. 3 BetrAVG kommt vorrangig eine Anpassung der Versorgungsleistungen in Betracht. Bei Fortbestehen des Versicherungsvertrages kann sich ein Schaden erst bei Eintritt des Versicherungsfalles realisieren und ist erst dann zu beziffern. |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, BGB |
| Vorschriften: | BetrAVG § 1 Abs. 2, BetrAVG § 17 Abs. 3, BGB §§ 305 ff., |
| Stichworte: | Altersversorgung im Wege der Gehaltsumwandlung, Unwirksamkeit gezillmerter Lebensversicherungsverträge, Schadenersatz, |
| Verfahrensgang: | ArbG Göttingen, 2 Ca 299/07 B vom 04.12.2007 |
Um den Volltext vom LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 05.05.2009, Aktenzeichen: 11 Sa 107/08 B anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-NIEDERSACHSEN - 05.05.2009, 11 Sa 107/08 B" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum