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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 04.05.2009, Aktenzeichen: 9 Sa 882/08 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 9 Sa 882/08

Urteil vom 04.05.2009


Leitsatz:1) Kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs bei unzumutbar langer Fahrtzeit zur Arbeitsstätte (hier: 4 Stunden täglich)

2) Die Böswilligkeit des Unterlassens anderweitigen Erwerbs folgt auch nicht daraus, dass der Arbeitnehmer im vorangegangenen Kündigungsschutzprozess vorgeschlagen hatte, den (Kündigungs-)rechtsstreit vergleichsweise dahingehend zu beenden, indem er an der anderen Arbeitsstätte weiterbeschäftigt wird.
Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Vorschriften:BGB § 615, KSchG § 1,
Stichworte:Annahmeverzug, böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs,
Verfahrensgang:ArbG Celle, 1 Ca 185/07 vom 17.04.2008

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