( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 04.05.2009, Aktenzeichen: 9 Sa 1100/08 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 9 Sa 1100/08

Urteil vom 04.05.2009


Leitsatz:1) Zu den Anforderungen an einen Feststellugnsantrag und das erforderliche Feststellungsinteresse.

2) Ausnahmsweise ist auch bei unzulässigem Feststellungsantrag eine Sachentscheidung zu treffen. Das ist u. a. dann der Fall, wenn die Klage mangels Begründetheit abweisungsreif ist.

3) Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wird nicht ausgelöst, wenn über eine Betriebsvereinbarung - mittelbar - die Höhe des Entgelts für das einzelne Arbeitsverhältnis bestimmt wird.
Rechtsgebiete:ZPO, BetrVG
Vorschriften:ZPO § 256 Abs. 1, BetrVG § 77 Abs. 3, BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10,
Stichworte:Feststellungsinteresse, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag,
Verfahrensgang:ArbG Wilhelmshaven, 1 Ca 1/08 vom 01.07.2008

Volltext

Um den Volltext vom LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 04.05.2009, Aktenzeichen: 9 Sa 1100/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-niedersachsen/lag-niedersachsen-urteil-vom-04-05-2009-az-9-sa-110008

"LAG-NIEDERSACHSEN - 04.05.2009, 9 Sa 1100/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN