JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 03.02.2006, Aktenzeichen: 10 Sa 1378/05 B
| Leitsatz: | § 3 BeamtVÜV gilt auch für einen Dienstordnungsangestellten, der das Dienstordnungsverhältnis mit einem Sozialversicherungsträger im alten Bundesgebiet beendet hat, mehr als ein Jahr Aufbauhilfe im Beitrittsgebiet geleistet hat und anschließend unter Beendigung des Dienstordungsverhältnisses im Beitrittsgebiet und unter Begründung eines neuen Dienstordnungsverhältnisses mit einem Sozialversicherungsträger ins alte Bundesgebiet zurückkehrt, wenn dort der Versorgungsfall eintritt. |
| Rechtsgebiete: | BeamtVÜV |
| Vorschriften: | BeamtVÜV § 3, |
| Stichworte: | Doppelte Berücksichtigung von Dienstzeiten im Beitrittsgebiet als ruhegehaltfähige Dienstzeit bei einem Dienstordungsangestellten, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hannover 7 Ca 707/04 B vom 20.05.2005 |
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