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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 01.09.2006, Aktenzeichen: 16 Sa 20/06 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 16 Sa 20/06

Urteil vom 01.09.2006


Leitsatz:Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Sind noch Arbeitsplätze auf derselben Qualifikationsstufe vorhanden, ist eine solche Kündigung unwirksam, auch wenn diese Arbeitsplätze nicht frei sind.
Rechtsgebiete:BAT, BGB
Vorschriften:BAT § 53, BAT § 54, BAT § 55, BGB § 626,
Stichworte:fristlose Kündigung wegen betriebsbedingtem Wegfall des Arbeitsplatzes,
Verfahrensgang:ArbG Lingen 2 Ca 369/05 vom 16.11.2006

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