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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENBeschluss vom 25.10.2005, Aktenzeichen: 1 TaBV 48/05 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 1 TaBV 48/05

Beschluss vom 25.10.2005


Leitsatz:1) Die Betriebspartner entscheiden autonom darüber, ob sie es für sinnvoll erachten Verhandlungen mit der Gegenseite aufzunehmen bzw. weiterzuführen oder die Verhandlungen auf die Einigungsstelle zu delegieren.

2) Das gerichtliche Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG ist darauf angelegt bei Konflikten die Errichtung einer Einigungsstelle zu beschleunigen und jede weitere Verzögerung von Verhandlungen zu vermeiden, § 98 ArbGG überlagert insoweit den Verhandlungsanspruch aus § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG 2001.
Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Vorschriften:ArbGG § 98, BetrVG § 74 Abs. 1,
Stichworte:Verhandlungsobliegenheit vor Anrufung der Einigungsstelle,
Verfahrensgang:ArbG Lüneburg 1 BV 5/05 vom 08.06.2005

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