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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENBeschluss vom 21.06.2007, Aktenzeichen: 4 TaBV 85/06 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 4 TaBV 85/06

Beschluss vom 21.06.2007


Leitsatz:Nach § 14 Abs. 4 BetrVG muss ein Wahlvorschlag von einer bestimmten Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer unterzeichnet sein. Der Wahlvorstand hat am letzten Tag der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen die eingehenden Wahlvorschläge sofort zu prüfen und die Listenvertreter über etwaige Mängel zu informieren. Die Verletzung der dem Wahlvorstand nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO obliegenden Pflicht kann zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 14 Abs. 4,
Stichworte:Betriebsratswahl, Anfechtung, Wahlvorschlag,
Verfahrensgang:ArbG Hannover, 1 BV 11/06 vom 28.07.2006

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