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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENBeschluss vom 15.12.2008, Aktenzeichen: 6 TaBV 51/08 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 6 TaBV 51/08

Beschluss vom 15.12.2008


Leitsatz:Die ursprünglich kraft Tarifbindung im Betrieb geltenden Grundsätze der tariflichen Vergütungsordnung bleiben auch nach dem Wegfall der Tarfbindung das für den Betrieb maßgebliche Vergütungsschema, ohne dass es einer Transformation durch die Betriebsparteien oder die Arbeitsvertragsparteien bedarf (Bestätigung BAG, 15.4.2008 - 1 AZR 65/07).

Entscheidet sich der Arbeitgeber im Nachwirkungzeitraum eines Tarifvertrages mit allen neu eingestellten Mitarbeitern frei verhandelte Vergütungesvereinbarungen abzuschließen und den Tarifvertrag nicht mehr anzuwenden, handelt es sich um eine kollektive Maßnahme und eine Änderung der betrieblichen Vergütungsordnung, die der Beteiligung des Betriebsrates bedarf.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 87 Abs. 2 Ziff. 10,
Stichworte:tarifliche Vergütungsordnung, Wegfall der Tarifbindung, Nachwirkung, kollektive Maßnahme, betriebliche Vergütungsstruktur, Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, freie Vergütungsvereinbarungen,
Verfahrensgang:ArbG Stade, 1 BV 2/08 vom 10.04.2008

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