JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Beschluss vom 05.05.2009, Aktenzeichen: 1 TaBV 28/09
| Leitsatz: | Die Einsetzung einer Einigungsstelle scheitert nicht daran, dass es ggf. an ausgleichspflichtigen wirtschaftlichen Nachteilen fehlt. Im Rahmen des Interessenausgleichsversuchs sind gem. § 111 Satz 3 Nr. 5 BetrVG wirtschaftliche Nachteile gesetzlich unterstellt. Die Gestaltung des Interessenausgleichs im Zusammenhang mit der teilweisen Einführung sog. Selbstbedienungskassen kann überdies noch zum Eintritt wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer führen. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BetrVG |
| Vorschriften: | ArbGG § 98, BetrVG § 111 Satz 3 Nr. 5, |
| Stichworte: | Mitbestimmungsrecht bei Einführung von Selbstbedienungskassen, Betriebsänderung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Nienburg, 3 BV 1/09 vom 19.02.2009 |
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