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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENBeschluss vom 05.05.2009, Aktenzeichen: 1 TaBV 28/09 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 1 TaBV 28/09

Beschluss vom 05.05.2009


Leitsatz:Die Einsetzung einer Einigungsstelle scheitert nicht daran, dass es ggf. an ausgleichspflichtigen wirtschaftlichen Nachteilen fehlt. Im Rahmen des Interessenausgleichsversuchs sind gem. § 111 Satz 3 Nr. 5 BetrVG wirtschaftliche Nachteile gesetzlich unterstellt. Die Gestaltung des Interessenausgleichs im Zusammenhang mit der teilweisen Einführung sog. Selbstbedienungskassen kann überdies noch zum Eintritt wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer führen.
Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Vorschriften:ArbGG § 98, BetrVG § 111 Satz 3 Nr. 5,
Stichworte:Mitbestimmungsrecht bei Einführung von Selbstbedienungskassen, Betriebsänderung,
Verfahrensgang:ArbG Nienburg, 3 BV 1/09 vom 19.02.2009

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