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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum12 / 2008 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 12 / 2008



Insgesamt sind 31 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 29 bis 32:


LAG-MUENCHEN – Beschluss, 8 Ta 473/08 vom 04.12.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Die Beschränkung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts "zu den Bedingungen eines am Ort ansässigen Anwalts" verstößt gegen § 121 Abs. 3 ZPO in der seit dem 01.06.2007 geltenden Fassung.

2. Die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts verursacht keine Mehrkosten i.S.v. § 121 Abs. 3 ZPO, wenn die Entfernung zwischen dem Ort der Niederlassung des auswärtigen Rechtsanwalts und dem Ort des Prozessgerichts geringer ist als die Entfernung zwischen dem Ort des Prozessgerichts und dem Ort im Gerichtsbezirk, der am weitesten vom Prozessgericht entfernt liegt.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 8 Ta 473/08



LAG-MUENCHEN – Beschluss, 10 TaBV 67/08 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, ZPO, TV Vertrieb Nr. 64 für die Arbeitnehmer der Deutschen Post AG
Schlagworte:Auskunftsanspruch des Betriebsrats, elektronischer Zugriff auf Leistungsdaten der Arbeitnehmer
Leitsatz:1. Dem Betriebsrat steht weder nach § 15 TV Vertrieb Nr. 64 für die Arbeitnehmer der Deutschen Post AG noch nach § 80 Abs. 2 BetrVG ein elektronisches Zugangsrecht in Form eines lesenden Zugriffs auf die unmittelbaren Leistungsdaten der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu.

2. Ein Antrag auf Unterrichtung über Leistungsdaten von Arbeitnehmern in Textform entspricht jedenfalls dann nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat unstreitig Auskünfte erteilt, diese aber der Betriebsrat für unzureichend hält.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 10 TaBV 67/08

LAG-MUENCHEN – Urteil, 11 Sa 538/08 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:HGB, BGB
Schlagworte:Karenzentschädigung
Leitsatz:1. Die Nichtigkeit oder Anfechtung eines Arbeitsvertrags führt nicht schlechthin zur Nichtigkeit einer Wettbewerbsverpflichtung und der sich daraus ergebenden Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Karenzentschädigung.

2. Bei so genannten fehlerhaften Arbeitsverhältnissen muss danach differenziert werden, ob das Arbeitsverhältnis schon in Vollzug gesetzt worden war oder nicht.

3. Bei bereits vollzogenem Arbeitsverhältnis ist davon auszugehen, dass das Wettbewerbsverbot im Zweifel auch dann gelten soll, wenn der Arbeitsvertrag unwirksam ist.

4. Im Hinblick auf die mit einem Fall des § 75 Abs. 3 HGB vergleichbare Interessenlage ist eine analoge Anwendung des § 75 Absatz 1 HGB auch auf den Fall einer Anfechtung des Arbeitsvertrags gemäß § 123 BGB sachgerecht. Das hat zur Folge, dass der Arbeitgeber in diesem Fall ein Wahlrecht hat, ob er an der Wettbewerbsvereinbarung festhalten oder sich durch Erklärung innerhalb eines Monats ab Erklärung der Anfechtung von der Wettbewerbsabrede mit der Wirkung der beiderseitigen Leistungsfreiheit lösen will.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 538/08


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