JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht München > Verkündungsdatum > 11 / 2008
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Rentnerweihnachtsgeld |
| Leitsatz: | Ein Anspruch aus betrieblicher Übung wird verneint, weil die Beklagte nie in drei aufeinanderfolgenden Jahren den Eindruck erweckt habe, beim Rentnerweihnachtsgeld bestehe eine dauerhafte Bindung (Auslegung eines Schreibens an Betriebsrentner zum Weihnachtsgeld; Streit, ob ein solches Schreiben in einem Jahr verschickt wurde). |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 2 Sa 165/08 | |
| Rechtsgebiete: | TV-Ärzte/VKA |
| Schlagworte: | Eingruppierung, Höhergruppierung |
| Leitsatz: | Kein Anspruch auf "Überleitung" eines nach Vergütungsgruppe I (der Vergütungsordnung der Anlage 1 a zum) BAT bewusst übertariflich vergüteten Oberarztes nach den Grundsätzen ergänzender Vertragsauslegung in Entgeltgruppe IV des § 16 lit. d TV-Ärzte/VKA. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 703/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, TzBfG |
| Schlagworte: | Statusklage und befristeter Vertrag |
| Leitsatz: | 1. Das Erfordernis der Entfristungsklage nach § 17 Satz 1 TzBfG betrifft nicht nur den Arbeitnehmer, dessen Status bei Vertragsschluss unstreitig ist, sondern auch denjenigen, der sich darauf beruft, ein von den Vertragsparteien zunächst nicht als Arbeitsverhältnis angesehenes befristetes Vertragsverhältnis sei rechtlich als Arbeitsverhältnis einzuordnen. 2. Eine Statusklage, mit der unter Berufung auf ein befristetes Vertragsverhältnis ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über das Ende des befristeten Vertrages hinaus festgestellt werden soll, ist unabhängig davon, ob das befristete Vertragsverhältnis als Arbeitsverhältnis einzuorden ist oder nicht, unbegründet, wenn der Kläger keine Entfristungsklage nach § 17 Satz 1 TzBfG erhoben hat. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 8 Sa 243/08 | |
| Rechtsgebiete: | AGG |
| Schlagworte: | Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 556/08 | |