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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum09 / 2008 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 09 / 2008



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


LAG-MUENCHEN – Beschluss, 10 Ta 204/06 vom 18.09.2008

Rechtsgebiete:ZPO, RVG, VV-RVG
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Prozessstandschaft
Leitsatz:1. Die Beschwerde eines Prozessbevollmächtigten eines Nebenintervenienten im eigenen Namen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 104 Abs. 1 ZPO ist unzulässig.

2. Vertritt ein Rechtsanwalt in einem Kündigungsschutzprozess die Ehefrau des Arbeitnehmers als Nebenintervenientin, die in Prozessstandschaft für ihre Kinder auftritt, liegt keine Mehrheit von Auftraggebern i.S.v. § 7 Abs. 1 RVG vor, die eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV-RVG auslösen kann.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 10 Ta 204/06



LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 421/08 vom 12.09.2008

Rechtsgebiete:BGB, GG, EMRK, ZPO
Schlagworte:Tätliche Auseinandersetzung
Leitsatz:1. Die Grundsätze des effektiven Rechtsschutzes, des fairen Verfahrens und der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 2 Abs.1, 20 Abs.3, 103 Abs. 1; Art. 6 Abs. 1 EMRK) gebieten es nicht, die dadurch geschützte Partei von Amts wegen zu vernehmen (§ 448 ZPO) oder anzuhören (§ 141 ZPO), wenn diese Partei bei der Beweisaufnahme oder einem nachfolgenden Verhandlungstermin anwesend und in der Lage war, ihre Darstellung vom Verlauf des streitigen Vorgangs durch Wortmeldung gem § 137 Abs.4 ZPO persönlich vorzutragen (im Anschluss an BVerfG 21.02. 2001 - 2 BvR 140/00).

Daran ändert sich nichts, wenn die Anwesenheit der Partei nicht vom Gericht veranlasst wurde, sondern aus eigener Initiative erfolgte.

2. Die Nachteiligkeit der Aussage eines Zeugen für eine Partei ist für sich genommen kein Umstand, der an der Glaubwürdigkeit dieses Zeugen zweifeln ließe.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 421/08

LAG-MUENCHEN – Urteil, 6 Sa 1153/07 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Schlagworte:Kündigung, Tendenzschutz
Leitsatz:Der Kläger als Sachbearbeiter und stellvertretender Referatsleiter bei der Beklagten ist kein Tendenzträger. Bei seiner Kündigung ist der Betriebsrat zu beteiligen.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 1153/07

LAG-MUENCHEN – Urteil, 6 Sa 41/08 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:AÜG
Schlagworte:Equal-Pay-Anspruch
Leitsatz:Erfolgreiches Verlangen nach § 10 Abs. 4 AÜG auf diejenige Vergütung, die vergleichbare Arbeitnehmer der Entleiherin erhalten (Nachverfahren zu BAG vom 19.09.2007 - 4 AZR 656/06 - AP Nr. 17 zu § 10 AÜG).
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 41/08


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