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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum07 / 2008 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 07 / 2008



Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 354/08 vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:ZPO, BetrVG, BGB
Schlagworte:Tarifvorrang
Leitsatz:1. Eine Bezugnahme auf Betriebsvereinbarungen im Arbeitsvertrag wirkt in der Regel nur deklaratorisch.

2. Die Sperrwirkung eines Tarifvertrags gem. § 77 Abs. 3 BetrVG kann auch durch einen Firmentarifvertrag ausgelöst werden, der nach Inkrafttreten der betreffenden Betriebsvereinbarung geschlossen wird und in Kraft tritt.

3. Eine Transformation vor Regelungen in einer Betriebsvereinbarung in Individualrecht gem. § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB findet nicht statt, wenn die Betriebsvereinbarung kollektivrechtlich weiter gilt, weil die Identität des übernommenen Betriebs gewahrt bleibt.

4. Gewährt der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen unter Freiwilligkeitsvorbehalt, entsteht keine betriebliche Übung, wenn der Freiwilligkeitsvorbehalt in betriebsüblicher Weise, z. B. durch Rundschreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Belegschaft bekanntgegeben wird. Für den Ausschluss einer betrieblichen Übung durch einen derart bekanntgegebenen Freiwilligkeitsvorbehalt ist nicht erforderlich, dass der einzelne Arbeitnehmer den Freiwilligkeitsvorbehalt zu Kenntnis nimmt.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 354/08



LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 932/07 vom 30.07.2008

Rechtsgebiete:MTArb, BPersVG, BGB
Schlagworte:Vertragliche Vergütungszusage in Abgrenzung zu bloßer Eingruppierungsmitteilung (öffentlicher Dienst)
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 932/07

LAG-MUENCHEN – Urteil, 11 Sa 115/08 vom 30.07.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Aufhebungsvertrag
Leitsatz:1. Es steht - bei Beachtung der Diskriminierungsverbote sowie von einzelvertraglichen bzw. kollektivrechtlichen Regelungen - in der freien nicht überprüfbaren Entscheidung des Arbeitgebers, ob er sich im Einzelfall dafür entscheidet, einen abwanderungswilligen Arbeitnehmer in seiner Belegschaft zu behalten und damit das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten oder seinem Arbeitnehmer einen Auflösungsvertrag anzubieten.

2. Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB gilt grundsätzlich auf für einen auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags gerichteten Vorvertrag.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 115/08

LAG-MUENCHEN – Urteil, 11 Sa 106/08 vom 30.07.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Aufhebungsvertrag
Leitsatz:1. Es steht - bei Beachtung der Diskriminierungsverbote sowie von einzelvertraglichen bzw. kollektivrechtlichen Regelungen - in der freien nicht überprüfbaren Entscheidung des Arbeitgebers, ob er sich im Einzelfall dafür entscheidet, einen abwanderungswilligen Arbeitnehmer in seiner Belegschaft zu behalten und damit das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten oder seinem Arbeitnehmer einen Auflösungsvertrag anzubieten.

2. Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB gilt grundsätzlich auf für einen auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags gerichteten Vorvertrag.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 106/08


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