JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht München > Verkündungsdatum > 05 / 2008
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Rückzahlung von Fortbildungskosten |
| Leitsatz: | Die vertragliche Verpflichtung, die durch die Teilnahme an dem Studiengang "Sparkassenbetriebswirt/Sparkassenbetriebswirtin" entstandenen Kosten bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor Beendigung des Lehrgangs aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers zurückzuzahlen, verstößt nicht gegen § 307 BGB. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 2 Sa 9/08 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Erhöhung der Wochenarbeitszeit |
| Leitsatz: | Ein einklagbarer Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit ist nicht nur dann ausgeschlossen, wenn dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen, sondern auch dann, wenn sich besser geeignete Konkurrenten um den freien Arbeitsplatz bewerben. Die Feststellung, dass der Anspruchsteller geeignet ist, begründet keinen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung, wenn die Mitbewerber besser geeignet sind. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 1000/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Zusammenhangsklage |
| Leitsatz: | 1. Rechtlicher Zusammenhang gem. § 2 Abs. 3 ArbGG, wenn Arbeitnehmer als Diebe und Dritte als Hehler auf Schadensersatz gem. §§ 840, 421 BGB in Anspruch genommen werden. 2. Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang gem. § 2 Abs. 3 ArbGG, wenn die Arbeitnehmer als Diebe das Diebesgut unmittelbar an die Dritten als Hehler verkaufen. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 8 Ta 438/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, TzBfG, KSchG |
| Schlagworte: | Neuabschluss Arbeitsvertrag mit ehemaligem GmbH-Geschäftsführer |
| Leitsatz: | Haben eine GmbH und eine auf fünf Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit befristet angestellte Geschäftsführerin für die Zeit nach Abberufung als Geschäftsführerin die Fortsetzung der Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vereinbart, wobei sie nur verhältnismäßig geringfügige Änderungen des Aufgabenbereichs (Wegfall der Leitungsverantwortung) und der Vergütung (Wegfall der Tantieme) vorgenommen haben, bleibt die Befristung - ungeachtet einer möglichen Unwirksamkeit nach § 14 TzBfG - jedenfalls als Vereinbarung einer Mindestlaufzeit des neubegründeten Arbeitsverhältnisses aufrechterhalten (im Anschluss an BAG 26.04.1979 - 2 AZR 431/77 = AP Nr.47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 97/08 | |
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