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Landesarbeitsgericht München
Entscheidungen 04 / 2008
Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
LAG-MUENCHEN – Urteil, 2 Sa 1069/07 vom 30.04.2008
| Rechtsgebiete: | BGB, TVG |
| Schlagworte: | Verweisung auf Tarifvertrag |
| Leitsatz: | Die Bezugnahme auf jeweils geltende Tarifverträge in einem vor 2002 abgeschlossenen Arbeitsvertrag kann auch dann als Gleichstellungsabrede ausgelegt werden, wenn die Tarifverträge bei Abschluss des Arbeitsvertrages allgemeinverbindlich waren. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 2 Sa 1069/07 |
LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 661/07 vom 30.04.2008
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG bei gemeinsamen Antrag nach § 17 Abs. 4 BetrVG eines einzelnen Arbeitnehmers mit einer Gewerkschaft, Behinderung einer Wahl zum Betriebsrat (§ 20 BetrVG i.V.m. § 134 BGB), Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 661/07 |
LAG-MUENCHEN – Urteil, 7 Sa 873/07 vom 29.04.2008
| Rechtsgebiete: | MTV Groß- und Außenhandel, BGB |
| Leitsatz: | Die 12-monatige Kündigungsfrist des § 6 Nr. 3 S. 1 MTV Groß- und Außenhandel beinhaltet eine durch Betriebstreue und schlechtere Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers sachlich gerechtfertigte Besserstellung und verstößt nicht gegen das AGG. Auch wenn ein Großhandelsunternehmen den Großhandel aufgibt, alle Großhandelsbetriebe und den dazugehörigen Overhead an ein Tochterunternehmen gemäß § 613 a BGB überträgt und nur noch als Holding fortbesteht, erfolgt die Kündigung gegenüber einem dem Betriebsübergang widersprechenden Arbeitnehmer nicht wegen einer Betriebsstilllegung. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 7 Sa 873/07 |
LAG-MUENCHEN – Urteil, 8 Sa 402/07 vom 29.04.2008
| Rechtsgebiete: | TV Nr. 1 vom 1. November 2001 |
| Schlagworte: | Tarifauslegung |
| Leitsatz: | Wenn Tarifvertragsparteien einen bestimmten Begriff - hier "Schließung von Betten" - kennen und ihn typischerweise für solche im sog. "Akutbereich" und nicht im Reha-Bereich verwenden und dieser "Akutbereich" genauso wie der Reha-Bereich auch im Tarifvertrag angesprochen ist, so kann ihr etwaiger entgegenstehender Wille, nämlich diesen Begriff gerade auf den Reha-Bereich zu beziehen, nicht berücksichtigt werden. Er hat in diesem Tarifvertrag keinen Niederschlag gefunden. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 8 Sa 402/07 |
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