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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum03 / 2008 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 03 / 2008



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-MUENCHEN – Urteil, 7 Sa 1115/07 vom 25.03.2008

Rechtsgebiete:BErzGG
Schlagworte:Elternzeitübertragung bei Überschneidung von Elternzeiten
Leitsatz:Überschneiden sich zwei Elternzeiten und beendet der Elternzeitberechtigte die Elternzeit für das erste Kind vorzeitig, um den verbleibenden Rest von bis zu zwölf Monaten unmittelbar im Anschluss an die Elternzeit für das zweite Kind zu nehmen, und legt er sich bereits bei der vorzeitigen Beendigung der ersten Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber hierauf fest, kann der Arbeitgeber seine Zustimmung zur Übertragung gemäß § 315 BGB nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe verweigern.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 7 Sa 1115/07



LAG-MUENCHEN – Urteil, 11 Sa 828/07 vom 19.03.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Günstigkeitsprinzip
Leitsatz:Einzelfallentscheidung zur Frage, ob im entschiedenen Fall einzelvertraglich eine gegenüber einer durch Gesamtbetriebsvereinbarung getroffenen Altersgrenzenregelung günstigere Vereinbarung dahin gehend getroffen wurde, dass eine Altersgrenze ausgeschlossen ist.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 828/07

LAG-MUENCHEN – Urteil, 6 Sa 1023/07 vom 11.03.2008

Rechtsgebiete:MTV für das private Omnibusgewerbe, BGB
Schlagworte:Ausschlussfrist
Leitsatz:Die Regelung in einem Sozialplan, "Arbeitnehmer, die gegen die Kündigung gemäß dem Interessenausgleich Kündigungsschutzklage erhoben oder sich in sonstiger Weise gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses gewehrt haben, erhalten Leistungen nach diesem Sozialplan erst, wenn rechtskräftig feststeht, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist", bestimmt die Fälligkeit des Abfindungsanspruchs; sie ist nicht lediglich eine Auszahlungsvorschrift.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 1023/07

LAG-MUENCHEN – Urteil, 6 Sa 461/07 vom 11.03.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Sozialplanabfindung
Leitsatz:Einen unternehmensübergreifenden Gesamtbetriebsrat sieht das Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich nicht vor. Es können aber Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine als Gesamtbetriebsrat bezeichnete unternehmensüberschreitende Arbeitnehmervertretung zulassen (hier bejaht, da diese konzerneigene Konzeption für eine Betriebsverfassung seit 1972 praktiziert und von den Gewerkschaften gebilligt wird) - im Nachgang zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Februar 2007 - 1 ABR 184/06 - AP Nr. 17 zu § 47 BetrVG.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 461/07


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