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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum11 / 2007 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 11 / 2007



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 676/06 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Gesundheitsprognose, negative
Leitsatz:1. Bei einem im Zeitpunkt der Kündigung gerade zweiundzwanzigjährigen Arbeitnehmer mit exorbitant hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten kann im Einzelfall dennoch die Gesundheitsprognose positiv sein.

2. Für die für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung erforderliche negative Gesundheitsprognose kommt es nicht auf die subjektive Einschätzung des Gesundheitszustandes und der weiteren gesundheitlichen Entwicklung durch den Arbeitnehmer, z. B. im Rahmen eines mit diesem geführten Personalgesprächs an, sondern auf objektive, also medizinisch begründbare Tatsachen. Die negative Gesundheitsprognose muss in diesem Sinne eine objektive sein.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 676/06



LAG-MUENCHEN – Beschluss, 8 TaBV 50/07 vom 27.11.2007

Rechtsgebiete:BetrVG 1972
Schlagworte:Betriebsratswahlanfechtung
Leitsatz:1. Das Rechtsschutzinteresse für die in § 18 Abs. 2 BetrVG genannten Feststellungen besteht auch außerhalb eines Wahlverfahrens, wenn die gleiche Problematik bei einer künftigen Betriebsratswahl erneut auftreten kann (im Anschluss an BAG vom 25. Mai 1988 - 7 ABR 51/87 - n. a. v. unter Verweisung auf BAG vom 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972).

2. Ein Betriebsrat kann die Kenntnis von den zahlenmäßigen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG für bestimmte "Einrichtungen", deren Arbeitnehmer an der angefochtenen Betriebsratswahl teilgenommen haben, schon deshalb haben, weil er gem. § 19 WO-BetrVG die Wahlakten bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren hat, aus denen dies unschwer ersichtlich gewesen und wohl von ihm gerade wegen § 4 Abs. 2 BetrVG im Anfechtungsverfahren über die Betriebsratswahl tunlichst vorgetragen worden wäre, weil dann diese als Betriebe dem Hauptbetrieb, der hier wohl die Einrichtung in der Hauptverwaltung war, zuzuordnen waren. Seine durch die Einschränkung "auf den ersten Blick" geäußerten Zweifel daran, ob bei diesen 19 Einrichtungen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG vorgelegen haben, erscheinen daher eher als eine Behauptung ins Blaue hinein, der auch im vom Amtsermittlungsprinzip beherrschten Beschlussverfahren nicht weiter nachzugehen war.

3. Betriebs- und Betriebsteilbegriff wie BAG vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - AP Nr. 18 zu § 4 BetrVG 1972.

4. Die Leitungsmacht eines "Einrichtungsleiters" i. S. eines Betriebsleiters betreffend soziale und personelle Angelegenheiten sowohl im individual- als auch kollektivrechtlichen Bereich wird nicht dadurch wesentlich beeinträchtigt, dass ihn die vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnete Verpflichtung trifft, sich vom "Leiter Personalrecht" des "Hauptbetriebs" beraten zu lassen, wenn klar ist, dass er - auch entgegen dessen entsprechenden Ratschlägen und Empfehlungen - eigenverantwortlich entscheidet und dies auch den Arbeitnehmern bekannt gemacht worden ist.

5. Die Arbeitnehmer eines betriebsratslosen Betriebsteils gem. § 4 Abs. 1 S. 2 l. S. BetrVG dürfen zwar an einer Betriebsratswahl beim Hauptbetrieb teilnehmen, jedoch infolge entsprechender Verweisung auf § 3 Abs. 3 S. 2 BetrVG erst nach vorangegangener "Abstimmung".
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 8 TaBV 50/07

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 636/07 vom 22.11.2007

Rechtsgebiete:BGB, SGB IX
Leitsatz:(Wirksame) außerordentliche fristlose Arbeitgeberkündigung wegen des Vorwurfs des (versuchten) "Erschleichens" einer Doppelzahlung durch den Arbeitgeber - die Arbeitnehmerin hatte für denselben Zeitraum bereits Entgelt seitens eines dritten Beschäftigungsträgers, bei dem sie vorübergehend tätig gewesen war, erhalten (Einzelfallentscheidung)
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 636/07

LAG-MUENCHEN – Urteil, 11 Sa 110/07 vom 21.11.2007

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:betriebliche Altersversorgung
Leitsatz:Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Anwendbarkeit der Unverfallbarkeitsvorschriften des BetrAVG auf eine Versorgungszusage, die drei Jahre nach Erlass des BetrAVG erfolgt ist und eine ausdrückliche Regelung der Verfallbarkeit bzw. Unverfallbarkeit nicht enthält.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 110/07


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