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Landesarbeitsgericht München
Entscheidungen 09 / 2007
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 467/07 vom 27.09.2007
| Rechtsgebiete: | BGB, TVG |
| Schlagworte: | Lohnerhöhung |
| Leitsatz: | Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung mit einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber hinsichtlich einer dynamischen oder statischen Bezugnahme auf die einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen, unter Berücksichtigung der Unklarheitenregelung gemäß § 305c Abs. 2 BGB beim Formularvertrag - Anspruch auf die aktuelle Tariflohnerhöhung der Bayerischen Metallindustrie (Einzelfallentscheidung). |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 467/07 |
LAG-MUENCHEN – Urteil, 7 Sa 310/06 vom 26.09.2007
| Rechtsgebiete: | BetrVG, AktG, BGB |
| Leitsatz: | Eine Konzernmuttergesellschaft hat als Arbeitgeberin und in Vertretung für ihre Tochterunternehmen mit ihren Betriebsräten und denen ihrer Tochterunternehmen einen Rahmensozialplan vereinbart. Die Klägerin als Arbeitnehmerin eines Tochterunternehmens klagt aus dem Rahmensozialplan gegen die Muttergesellschaft. Ihre Klage und ihre Berufung blieben erfolglos. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 7 Sa 310/06 |
LAG-MUENCHEN – Urteil, 7 Sa 1255/06 vom 21.09.2007
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Leitsatz: | Die Parteien streiten über Kündigungen der Beklagten gegenüber dem Kläger wegen dessen Beteiligung als Filmproduzent an Product- u. Themenplacementaktivitäten, an denen auch der Geschäftsführer der Beklagten beteiligt war. Eine weitere Kündigung erhielt der Kläger, weil er sein Dienstfahrzeug und weitere Gegenstände - jeweils mit Recht zur Privatnutzung - nach Erhalt der Kündigung nicht an die Beklagte herausgab. Schließlich macht die Beklagte geltend, der Kläger sei leitender Angestellter im Sinne von § 14 Abs. 2 KSchG und beantragt, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ihre Berufung blieb erfolglos. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 7 Sa 1255/06 |
LAG-MUENCHEN – Beschluss, 7 Ta 306/07 vom 20.09.2007
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Leitsatz: | Der ohne Zustimmung der Parteien vom Arbeitsgericht getroffene Beschluss über die Aussetzung eines Rechtsstreits über eine Verdachtskündigung bis zum Abschluss des Strafverfahrens gegen den Arbeitnehmer ist aufzuheben, wenn der Beschluss und die Nichtabhilfeentscheidung des Gerichts nicht begründet worden sind und somit eine Ermessensausübung durch das Gericht nicht festgestellt werden kann. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 7 Ta 306/07 |
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