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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum06 / 2007 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 06 / 2007



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 1363/06 vom 14.06.2007

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Annahmeverzugsanspruch
Leitsatz:Höhe des Vergütungsnachzahlungsanspruchs nach den Grundsätzen des Annahmeverzuges der Arbeitgeberin mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach dem Lohnausfallprinzip. Abgrenzung zum (bloßen) Aufwendungs-/Auslagenersatz
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 1363/06



LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 1237/06 vom 14.06.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Beschäftigungsbedarf, Wegfall
Leitsatz:Wird eine Arbeitnehmerin, deren bisheriger Arbeitsplatz weggefallen ist, für die Dauer des besonderen Kündigungsschutzes für Wahlbewerber gem. § 15 Abs.3 KSchG und der Kündigungsfrist nach einer im Anschluss an den genannten Schutzzeitraum ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung mit anderen als den bisherigen Aufgaben beschäftigt, steht dies dem für die Rechtswirksamkeit der Kündigung erforderlichen Wegfall des Beschäftigungsbedarfs nicht entgegen.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 1237/06

LAG-MUENCHEN – Beschluss, 10 Ta 229/05 vom 12.06.2007

Rechtsgebiete:ZPO, RVG
Schlagworte:Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts
Leitsatz:1. Ein auswärtiger Rechtsanwalt kann im Wege der Prozesskostenhilfe nur unter den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts beigeordnet werden.

2. Enthält der Beiordnungsbeschluss keine Einschränkung, ist dennoch davon aus- zugehen, dass dem auswärtigen Rechtsanwalt Terminsreisekosten gegen die die Staatskasse nicht zu erstatten sind.

3. Die Beiordnung eines Verkehrsanwalts kommt nur bei einer schreibungewandten Partei oder bei großer Entfernung zwischen Gerichtssitz und Wohnort der Partei in Betracht.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 10 Ta 229/05

LAG-MUENCHEN – Urteil, 10 Sa 1349/06 vom 06.06.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Virtuelle Anteilsrechte bei Betriebsübergang
Leitsatz:1. Ein Auskunftsanspruch, der einen späteren Leistungsantrag vorbereiten soll, besteht bereits dann nicht, wenn unzweifelhaft feststeht, dass sich ein Zahlungsanspruch auch nach einer Auskunft nicht ergeben kann.

2. Die Zusage virtueller Anteilsrechte an einem Unternehmen ist an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zu diesem Unternehmen gebunden und geht im Fall eines Betriebsübergangs nicht auf einen Betriebserwerber über.

3. Eine Verfallklausel, die das Erlöschen virtueller Anteilsrechte an einem Unternehmen für den Fall des nicht mehr bestehenden Arbeitsverhältnisses vorsieht, erfasst auch den Fall eines Betriebsübergangs.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 1349/06


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