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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum04 / 2007 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 04 / 2007



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


LAG-MUENCHEN – Beschluss, 9 TaBV 127/06 vom 11.04.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Einstellung und Eingruppierung
Leitsatz:1. Eine sowohl nach Dauer als auch nach Umfang nicht unerhebliche Erweiterung der regelmäßigen Arbeitszeit eines im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers stellt eine erneute Einstellung i.S. des § 99 Abs. 1 BetrVG dar (BAG 25.1.2005 1 ABR 59/03 AP Nr. 114 zu § 87 BetrVG 1972).

2. Die Frage, ob eine Erhöhung der Arbeitszeit als nicht unerheblich anzusehen ist, darf nicht nur im Hinblick auf den einzelnen betroffenen Arbeitnehmer beantwortet werden. Entscheidend ist zu berücksichtigen, ob durch die Aufstockung der Arbeitszeit bereits beschäftigter Arbeitnehmer die Interessen der Belegschaft berührt sein können. Und hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitgeber nicht nur die Arbeitszeit eines einzelnen Arbeitnehmers erhöhen will, sondern die Arbeitszeit von mehreren oder einer Vielzahl seiner Arbeitnehmer; dies kann durchaus gravierende Auswirkungen auf die Belegschaft haben.

3. Eine erneute Eingruppierungsentscheidung ist nicht zu treffen, wenn sich durch die Erhöhung der Arbeitszeit die Eingruppierung nicht ändert.

4. Der Betriebsrat hat einen Anspruch auf Auskunft, mit welchen Arbeitnehmern der Arbeitgeber eine Erhöhung der Arbeitszeit vereinbart hat ohne das Verfahren nach § 99 Abs. 1 BetrVG durchzuführen.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 9 TaBV 127/06



LAG-MUENCHEN – Beschluss, 8 TaBV 13/07 vom 04.04.2007

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Einigungsstelle
Leitsatz:Angesichts des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Arbeitgeberin und ihrem Betriebsrat (hier Gesamtbetriebsrat) gem. § 2 Abs. 1 BetrVG spricht nicht wenig dafür, dass eine Einigungsstelle nicht das vorrangige Institut zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten betrieblicher Art ist, sondern erst zum Zuge kommen soll, wenn Verhandlungen zwischen den Betriebsparteien gescheitert oder jedenfalls erkennbar von vorneherein zum Scheitern verurteilt sind.

Nur dann, wenn im Anrufungsverfahren gem. § 98 Abs. 1 ArbGG im Hinblick auf die Annahme des Bedarfs zur Bildung einer Einigungsstelle gem. § 76 Abs. 1 S. 1 BetrVG eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Antragstellerin erkennbar ist, ist dieser Antrag zurückzuweisen. Dies gilt unbeschadet der Sonderregelung des § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG, wonach wegen fehlender Zuständigkeit der Einigungsstelle die Anträge nur zurückgewiesen werden dürfen, wenn sie offensichtlich unzuständig ist.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 8 TaBV 13/07

LAG-MUENCHEN – Urteil, 6 Sa 1288/06 vom 03.04.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Erfüllungsgehilfe
Leitsatz:1. Der bei Eishockey-Spielen in der Oberliga anwesende Vereinsarzt ist bei ärztlicher Behandlung verletzter Spieler verpflichtet, sich nach deren Krankenversicherungsschutz (gesetzlich oder privat) zu erkundigen.

2. Ein (freiberuflich tätiger) Arzt kann Erfüllungsgehilfe des Vereins sein, der diesen Arzt als Vereinsarzt zur ärztlichen Versorgung der Spieler zu den Eishockey-Spielen mitgenommen hat.

3. Vertragliche Beziehungen zwischen Vereinsarzt und Eishockey-Verein müssen dazu nicht bestehen.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 1288/06


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