JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht München > Verkündungsdatum > 11 / 2006
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, TzBfG |
| Schlagworte: | BGB-Gesellschaft, Kündigungserklärung |
| Leitsatz: | 1. Bestand eines Arbeitsvertrages mit einem Mitinhaber/Gesellschafter einer ärztlichen Praxisgemeinschaft als BGB-Gesellschaft oder mit dieser. 2. Wertung einer seitens der Praxisgemeinschaft ausgesprochenen - vom Mitinhaber/BGB-Gesellschafter als "Geschäftsführender Gesellschafter" unterzeichneten - Kündigung als "auch" dessen Kündigung des allein mit ihm bestehenden Arbeitsvertrages. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 438/06 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Nachträgliche Zulassung |
| Leitsatz: | Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage, wenn der Kläger unmittelbar nach Zugang der Kündigung für einen Monat in sein Heimatland verreist. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 11 Ta 379/06 | |
| Rechtsgebiete: | BAT |
| Schlagworte: | Ausschlussfristen und Ortszuschlag |
| Leitsatz: | 1. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf den kinderbezogenen Ortszuschlag als Teil seines Gehalts gem. § 26 Abs. 1 lit. b) i. V. mit § 29 B Abs. 4 S. 1 BAT unterfällt der Ausschlussfrist des § 70 Abs. 1 BAT (im Anschluss an BAG vom 18. November 2004 - 6 AZR 512/03 - n. a. v.). 2. Etwas anderes kann nur gelten, wenn es ihm praktisch nicht möglich ist, seinen Anspruch geltend zu machen (im Anschluss an BAG vom 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - AP Nr. 8 zu § 29 BAT). 3. Auch die Anwendung von Ausschlussfristen fällt unter den Grundgedanken des § 242 BGB, wobei jedoch ihrem Zweck maßgebliche Bedeutung zukommt (im Anschluss an BAG vom 28. Januar 1970 - 4 AZR 153/69 - AP Nr. 1 zu § 70 BAT). 4. Eine Arbeitgeberin begeht allein deshalb noch keinen Verstoß gegen Treu und Glauben des § 242 BGB mit der Folge der Unanwendbarkeit der Ausschlussfrist des § 70 Abs. 1 BAT, weil sie ihm eine unzutreffende Auskunft über das Bestehen sei-nes Anspruchs erteilt hat, denn dadurch ist er an dessen Geltendmachung in keiner Weise gehindert, wenn wie hier die bloße Schriftform, nicht die Klageerhebung, bei Kenntnis dessen Umfangs genügt. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 8 Sa 953/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebliche Altersversorgung, Auslegung einer Betriebsrentenzusage, Einzelfallentscheidung |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 378/06 | |