JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht München > Verkündungsdatum > 09 / 2006
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | EStG, ArbGG, BetrVG |
| Schlagworte: | Abfindungsanspruch aus einer Sozialplanbetriebsvereinbarung bei Ausscheiden durch Aufhebungsvertrag wegen beabsichtigten Stellenwechsels |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 410/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Mobbing |
| Leitsatz: | Unterlassungs- und Schmerzensgeldantrag wegen behaupteten Mobbings (die Parteien waren beide Mitglieder desselben Betriebsrats, die Klägerin des Weiteren Schwerbehindertenvertreterin und Sekretärin des Betriebsrats) - Einzelfallentscheidung -. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 419/06 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB |
| Schlagworte: | Betriebsvereinbarung, normative Wirkung |
| Leitsatz: | 1. Kollektivvereinbarungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz können mit unmittelbarer und zwingender Wirkung für und gegen die Arbeitnehmer eines Betriebs nur zwischen dem für diesen Betrieb gebildeten Betriebsrat und dem Inhaber dieses Betriebs als Arbeitgeber geschlossen werden. 2. Mehrere Unternehmen bzw. Arbeitgeber eines Konzerns können mit mehreren Betriebsräten, die in Betrieben der Konzernunternehmen gebildet sind, gleichlautende, in einer einheitlichen Urkunde zusammengefasste und von den Vertretern der Jeweiligen beteiligten Betriebsräte unterzeichnete Betriebsvereinbarungen schließen. Diese Betriebsvereinbarungen wirken gem. § 77 Abs.4 Satz 1 BetrVG normativ in den jeweiligen Betrieben, deren Betriebsparteien die Urkunde unterzeichnet haben. 3. Eine solches "Betriebsvereinbarungsbündel" kann auf der Arbeitgeberseite von Organmitgliedern der Konzernobergesellschaft für diese und zugleich in Vollmacht für die Tochtergesellschaften unterzeichnet werden. 4. § 77 BetrVG schließt im Falle des Scheiterns des Zustandekommens einer Betriebsvereinbarung wegen fehlender Vetrtetungsmacht der auf der Arbeitgeberseite handelnden Personen eine Haftung eines dritten Unternehmens gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs gem. § 179 Abs.1 BGB auf Erfüllung oder Schadenersatz aus. Dies gilt entsprechend für eine Haftung des dritten Unternehmens wegen Verschulden bei Vertragsschluss (c.i.c.) und aus Rechtsscheinsgrundsätzen. 5. Zur Umdeutung einer Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 532/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsübergang |
| Leitsatz: | Wird der Betriebsinhaber/Arbeitgeber durch Räumung des Geschäftshauses, in dem sich der Betrieb/das Geschäft befindet, aufgrund gerichtlichen Räumungstitels - verbunden mit einem Hausverbot - an der weiteren Ausübung seiner Tätigkeit als Betriebsinhaber gehindert, liegt mangels "Rechtsgeschäfts" kein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB vor, der eine Weiterhaftung des Betriebsinhabers für die Gehälter der Angestellten für die Dauer der Kündigungsfrist einer von ihm später ausgesprochenen Kündigung verhindern würde. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 491/06 | |