JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht München > Verkündungsdatum > 04 / 2006
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| Rechtsgebiete: | TVG |
| Leitsatz: | 1. Konkurrieren die Rechtsnormen eines Haustarifvertrages mit denen eines Verbandstarifvertrages, abgeschlossen jeweils mit derselben Gewerkschaft, so verdrängt der Haustarifvertrag den Verbandstarifvertrag. 2. Der Vorrang des Haustarifvertrages vor dem Verbandstarifvertrag beschränkt sich auf seine Laufzeit. Er wirkt nicht gemäß § 4 Abs. 5 TVG nach, sondern es gilt nach Ablauf der Laufzeit nun der Verbandstarifvertrag. 3. Enthält der Arbeitsvertrag eines organisierten Arbeitnehmers eine Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag, an den Arbeitnehmer und Arbeitgeber kraft ihrer Organisationszugehörigkeit gebunden sind, so hat die Bezugnahme nur den Sinn, die Gleichstellung des Arbeitnehmers ungeachtet der Organisationszugehörigkeit zu sichern, nicht aber, dem organisierten Arbeitnehmer ungeachtet des Wechsels des Tarifvertrages den Inhalt des früher geltenden Tarifvertrages zu sichern. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 9 Sa 1068/05 | |
| Rechtsgebiete: | TVG |
| Leitsatz: | 1. Konkurrieren die Rechtsnormen eines Haustarifvertrages mit denen eines Verbandstarifvertrages, abgeschlossen jeweils mit derselben Gewerkschaft, so verdrängt der Haustarifvertrag den Verbandstarifvertrag. 2. Der Vorrang des Haustarifvertrages vor dem Verbandstarifvertrag beschränkt sich auf seine Laufzeit. Er wirkt nicht gemäß § 4 Abs. 5 TVG nach, sondern es gilt nach Ablauf der Laufzeit nun der Verbandstarifvertrag. 3. Enthält der Arbeitsvertrag eines organisierten Arbeitnehmers eine Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag, an den Arbeitnehmer und Arbeitgeber kraft ihrer Organisationszugehörigkeit gebunden sind, so hat die Bezugnahme nur den Sinn, die Gleichstellung des Arbeitnehmers ungeachtet der Organisationszugehörigkeit zu sichern, nicht aber, dem organisierten Arbeitnehmer ungeachtet des Wechsels des Tarifvertrages den Inhalt des früher geltenden Tarifvertrages zu sichern. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 9 Sa 1078/05 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO |
| Schlagworte: | Zulassung, Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Antragsfrist |
| Leitsatz: | Zur Zulässigkeit eines Antrags auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage gehört es, dass die Tatsachen, aus denen sich die Einhaltung der Antragsfrist gem. § 5 Abs.3 KSchG ergeben sollen, im Antrag bzw. spätestens innerhalb dieser Frist, dargelegt werden. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 3 Ta 64/06 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Beschlussverfahren |
| Leitsatz: | Auch bei Erledigung eines Beschlussverfahrens zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit kann das Verfahren vom Vorsitzenden eingestellt werden ohne Prüfung, ob der entsprechende Antrag zulässig und begründet gewesen war. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 6 TaBV 8/06 | |
"Landesarbeitsgericht München - Entscheidungen 04 / 2006 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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