JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht München > Verkündungsdatum > 08 / 2005
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Kostenpauschale für die Bearbeitung von Lohnpfändungen |
| Leitsatz: | 1. Die Abtretung oder Pfändung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen betrifft kein Arbeitsverhalten und auch kein Verhalten der Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsverhältnisses und unterliegt daher auch nicht dem Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG. Deshalb kann nach dieser Bestimmung auch nicht die Regelung einer Kostenerstattungspauschale für Lohnpfändungen erfolgen. 2. Die Regelung einer Kostenerstattungspauschale für Lohnpfändungen kann auch nicht in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung rechtswirksam erfolgen. Eine derartige Regelung scheitert bereits an dem gegenüber einer arbeitsvertraglichen Regelung zu beachtenden Günstigkeitsprinzip. Im Übrigen stellt eine solche Regelung eine unzulässige Lohnverwendungsbestimmung dar. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 9 Sa 239/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Außerordentliche Kündigung, wettbewerbswidriges Verhalten |
| Leitsatz: | 1. Die Werbung von Kunden für ein Unternehmen, das in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht und an dem der Arbeitnehmer beteiligt ist, kann auch dann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn sich der Arbeitnehmer nach dem letzten Wettbewerbsverstoß bis zur Kündigung nicht mehr aktiv für das Konkurrenzunternehmen um Kunden bemüht hat. Entscheidend ist, ob ein irreparabler Vertrauensverlust eingetreten ist. Zu einem solchen Vertrauensverlust kann es auch kommen, wenn der Arbeitgeber erst ca. ein Jahr später vom wettbewerbswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers erfährt. 2. Bei einem massiv wettbewerbswidrigen Verhalten ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich, vor allem, wenn der Arbeitsvertrag eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Einholung einer Nebentätigkeitsgenehmigung enthält. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 154/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Ein (erstinstanzlicher) Titel, mit dem die beklagte Arbeitgeberin im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zur "Weiterbeschäftigung (des Klägers) zu den bisherigen Bedingungen" verurteilt wurde, ist vollstreckbar, wenn sich die inhaltliche Bestimmtheit und damit Vollstreckbarkeit des Titels im Wege der Auslegung aus Tatbestand und Entscheidungsgründen des vollständig abgefassten Urteils ermitteln lässt. 2. Die Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einem Weiterbeschäftigungstitel wegen Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber/Vollstreckungsschuldner ist nicht gegeben, wenn die Beschäftigung sich noch nicht auf den konkreten Arbeitsplatz "konkretisiert" hatte und außerhalb des konkret betriebsbedingt weggefallenen Arbeitsplatzes/-bereiches anderweitig im Betrieb im Rahmen des Arbeitsvertrags erfolgen kann. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 4 Ta 250/05 | |
"Landesarbeitsgericht München - Entscheidungen 08 / 2005 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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