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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum07 / 2005 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 07 / 2005



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-MUENCHEN – Urteil, 2 Sa 86/05 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:RatSchTV
Schlagworte:Rationalisierungsmaßnahme, Stilllegung eines Krankenhauses
Leitsatz:Eine Betriebsstilllegung ist nur dann eine Rationalisierungsmaßnahme im Sinne von § 1 RatSchTV, wenn dadurch eine rationellere Arbeitsweise erreicht werden soll. Daran fehlt es bei einer ersatzlosen Aufgabe des Betriebszwecks (im Anschluss an BAG vom 17.03.1988 - 6 AZR 634/86).
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 2 Sa 86/05



LAG-MUENCHEN – Urteil, 10 Sa 199/05 vom 27.07.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung, Reisezeiten im Außendienst
Leitsatz:1. Reisezeiten eines Arbeitnehmers im Außendienst vom Wohnort zum Kunden gelten nicht ohne weiteres als Arbeitszeit, selbst wenn nach dem Vertrag der Einsatzort des Arbeitnehmers dessen Wohnort ist.

2. Ist zwischen den Parteien eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart, kann ein Arbeitnehmer eine Überstundenforderung nicht dadurch schlüssig darlegen, dass er erhebliche Arbeitszeiten an einzelnen Arbeitstagen auflistet.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 199/05

LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 1184/04 vom 27.07.2005

Rechtsgebiete:BAT, AzV, ArbGG, BGB, TzBfG
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 1184/04

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 243/05 vom 21.07.2005

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Haftung des Insolvenzverwalters, Neumasseverbindlichkeiten, Masseunzulänglichkeitsanzeige
Leitsatz:Eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters gemäß § 61 Satz 1 InsO für Neu-Masseverbindlichkeiten, die entstanden sind, weil er ein Arbeitsverhältnis nicht zum frühest möglichen Termin nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige gekündigt hat (§§ 208, 209 Abs. 1 Ziff. 2, Abs. 2 Ziff. 2 InsO; vgl. BAG, Ue. v. 04.06.2003 und v. 31.03.2004, AP Nrn. zu 2 und 3 zu § 209 InsO), scheidet aus, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits zuvor gekündigt gewesen war. In diesem Fall ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, im Hinblick auf einen schwebenden Kündigungsschutzprozess über die frühere Kündigung vorsorglich nachzukündigen - außer, die frühere Kündigung hätte von vornherein als evident unwirksam angesehen werden müssen.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 243/05


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