JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht München > Verkündungsdatum > 07 / 2005
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | RatSchTV |
| Schlagworte: | Rationalisierungsmaßnahme, Stilllegung eines Krankenhauses |
| Leitsatz: | Eine Betriebsstilllegung ist nur dann eine Rationalisierungsmaßnahme im Sinne von § 1 RatSchTV, wenn dadurch eine rationellere Arbeitsweise erreicht werden soll. Daran fehlt es bei einer ersatzlosen Aufgabe des Betriebszwecks (im Anschluss an BAG vom 17.03.1988 - 6 AZR 634/86). |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 2 Sa 86/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung, Reisezeiten im Außendienst |
| Leitsatz: | 1. Reisezeiten eines Arbeitnehmers im Außendienst vom Wohnort zum Kunden gelten nicht ohne weiteres als Arbeitszeit, selbst wenn nach dem Vertrag der Einsatzort des Arbeitnehmers dessen Wohnort ist. 2. Ist zwischen den Parteien eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart, kann ein Arbeitnehmer eine Überstundenforderung nicht dadurch schlüssig darlegen, dass er erhebliche Arbeitszeiten an einzelnen Arbeitstagen auflistet. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 199/05 | |
| Rechtsgebiete: | BAT, AzV, ArbGG, BGB, TzBfG |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 1184/04 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Haftung des Insolvenzverwalters, Neumasseverbindlichkeiten, Masseunzulänglichkeitsanzeige |
| Leitsatz: | Eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters gemäß § 61 Satz 1 InsO für Neu-Masseverbindlichkeiten, die entstanden sind, weil er ein Arbeitsverhältnis nicht zum frühest möglichen Termin nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige gekündigt hat (§§ 208, 209 Abs. 1 Ziff. 2, Abs. 2 Ziff. 2 InsO; vgl. BAG, Ue. v. 04.06.2003 und v. 31.03.2004, AP Nrn. zu 2 und 3 zu § 209 InsO), scheidet aus, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits zuvor gekündigt gewesen war. In diesem Fall ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, im Hinblick auf einen schwebenden Kündigungsschutzprozess über die frühere Kündigung vorsorglich nachzukündigen - außer, die frühere Kündigung hätte von vornherein als evident unwirksam angesehen werden müssen. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 243/05 | |