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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum04 / 2005 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 04 / 2005



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-MUENCHEN – Beschluss, 11 Ta 427/04 vom 26.04.2005

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Nachträgliche Zulassung, Kündigungsschutzklage, Verspätete Klage
Leitsatz:1. Einem gekündigten Arbeitnehmer, der eine Kündigung nicht akzeptieren will, ist bei fehlenden Rechtskenntnissen in der Regel zuzumuten, sich rechtzeitig um Beratung bei einer zuverlässigen Stelle zu kümmern, um die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichts nach § 4 KSchG wahren zu können.

2. Versäumt der Arbeitnehmer die Klagefrist wegen laufender Vergleichsverhandlungen, kann dies die nachträgliche Zulassung gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 KSchG rechtfertigen, wenn der Arbeitgeber dabei den Eindruck erweckt hat, dass eine Kündigung noch nicht "verbindlich" und eine Anfechtung zunächst nicht veranlasst sei.

3. Ist dieser Eindruck unter anderem auch deshalb entstanden, weil dem Arbeitnehmer Kenntnisse über die Rechtsnatur einer einseitigen rechtsgeschäftlichen Willenserklärung oder die positive Kenntnis der Drei-Wochen-Frist fehlen, kann dies allein dem Arbeitnehmer nicht angelastet werden.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 11 Ta 427/04



LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 257/04 vom 21.04.2005

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Rechtliches Gehör, Nichtzulassungsbeschwerde, Gehörsrüge
Leitsatz:Eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach § 78 a ArbGG ist nicht an sich statthaft im Sinne von § 78 a Abs. 1 und 4 Satz 1 ArbGG und deshalb nach § 78 a Abs.4 Satz 2 ArbGG durch unanfechtbaren Beschluss (§ 78 a Abs. 4 S. 4 ArbGG) als unzulässig zu verwerfen, soweit gegen die Entscheidung, die mit der Gehörsrüge angegriffen wird, die Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 72 a Abs.3 Satz 2 Nr.3 ArbGG eröffnet ist.

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein "anderer Rechtsbehelf" im Sinne von § 78 a Abs. 1 Nr.1 ArbGG. Der Verwerfungsbeschluss erfolgt durch Alleinentscheidung des Kammervorsitzenden ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter (§ 78 a Abs.6 S.2 ArbGG).
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 257/04

LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 1140/04 vom 21.04.2005

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Leitsatz:1. Die gerichtliche Entscheidung über den Auflösungsantrag des Arbeitnehmers gem. § 9 Abs.1 Satz 1 KSchG setzt voraus, dass die soziale Rechtfertigung der Kündigung noch im Streit ist.

2. Haben die Parteien des Kündigungsschutzprozesses in einem Teilvergleich die mit der Kündigungsschutzklage angegriffene Kündigung als gegenstandslos erklärt und hat sich der Kläger nicht vorbehalten, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach wie vor im Streit bleiben und gerichtlich entschieden werden solle, hat er der Beseitigung der Kündigung ohne Einschränkung zugestimmt mit der Folge, dass nunmehr über den Auflösungsantrag des Arbeitnehmers nicht mehr positiv entschieden werden kann.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 1140/04

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 1435/04 vom 14.04.2005

Rechtsgebiete:BGB, BetrAVG
Schlagworte:Gleichbehandlungsgrundsatz, Betriebsrentenanwartschaft-Anhebung
Leitsatz:Auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützter Anspruch auf Anhebung der Betriebsrentenanwartschaft im Zusammenhang mit der Betriebsstilllegung ausgeschiedener Arbeitnehmer.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 1435/04


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