JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht München > Verkündungsdatum > 03 / 2005
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | NachwG, TVG, BGB |
| Schlagworte: | Saisonale Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, Nachweispflicht, Niederschrift nach Nachweisgesetz, Nachweisgesetz, Niederschrift |
| Leitsatz: | 1. Wird ein gewerblicher Arbeitnehmer von einem Straßenbauunternehmen seit rund 18 Jahren beschäftigt, wobei die Zeiten der Beschäftigung jeweils von ca. Dezember bis ca. April des Folgejahres nach Ausspruch einer entsprechenden Arbeitgeberkündigung unterbrochen wurden, ist das Arbeitsverhältnis trotz der Unterbrechungen in Bezug auf die Nachweispflicht des Arbeitgebers nach dem NachwG wie ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis zu behandeln, das gem. § 4 NachwG bereits bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestanden hat. 2. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aushändigung einer Urkunde im Sinne von § 2 NachwG besteht in solchen Fällen nur, wenn der Arbeitnehmer dies gem. § 4 Satz 1 NachwG verlangt hat. 3. Ein Arbeitgeber, der die ihm obliegende Nachweispflicht nicht erfüllt, haftet dem Arbeitnehmer gem. §§ 286, 284, 249 BGB auf Schadensersatz. Der Schaden kann auch in einem Anspruchsverlust bestehen, der deshalb eingetreten ist, weil der Arbeitnehmer aus Unkenntnis eines auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrags eine tarifvertragliche Ausschlussfrist nicht eingehalten hat (vgl. BAG v.17.04.2002 - 5 AZR 89/01). 4. Die Berufung des Arbeitgebers auf eine tarifvertragliche Ausschlusssfrist ist nicht allein deshalb treuwidrig, weil dieser weder seiner Verpflichtung zur Aushändigung einer Niederschrift nach § 2 Abs.1 NachwG noch der Pflicht zur Bekanntgabe des Tarifvertrags nach § 8 TVG nachgekommen ist (BAG v.05.11.2003 - 5 AZR 676/02; BAG v.23.01.2002 - 4 AZR 56/01). |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 727/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebliche Altersversorgung, Weihnachtsgeld, Stromdeputat, Beihilfe Betriebsrentner |
| Leitsatz: | Keine Beihilfeleistungen im Krankheitsfall, verbilligten Strombezug und jährliches "Weihnachtsgeld" an Betriebsrentner der früheren Arbeitgeberin. Die Leistungen standen auch in der Vergangenheit unter Freiwilligkeitsvorbehalten, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie gewährt worden waren. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 8 Sa 838/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | verschlechternde Betriebsvereinbarung, verbilligter Strombezug, Beihilfeleistung |
| Leitsatz: | Im Verhältnis aufeinander folgender Betriebsvereinbarungen gilt das Ablösungsprinzip. Die neue Regelung ersetzt die bisherige. Dies gilt unter Beachtung von Verhältnismäßigkeit und Vertrauensschutz auch, wenn die neue Regelung für die Arbeitnehmer ungünstiger ist. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 875/04 | |
"Landesarbeitsgericht München - Entscheidungen 03 / 2005 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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