JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht München > Verkündungsdatum > 01 / 2005
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | JArbSchG, ArbGG, ZPO, BBiG, BGB |
| Leitsatz: | Zur Wirksamkeit eines Berufsausbildungsvertrages. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 712/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrAVG, ArbGG |
| Leitsatz: | Der Verzicht auf künftige Versorgungsansprüche muss eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden. Allgemeine Ausgleichsformulierungen reichen nicht aus. Dies gilt nicht nur bei sog. Ausgleichsquittungen; die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn ein Vertrag, durch den die Parteien das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis neu regeln wollen, in einer "Präambel" eine allgemeine Abgeltungsklausel enthält. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 900/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Tantiemeregelung, Festlegung der Grundlagen durch Abschlussprüfer, Berechnung bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers |
| Leitsatz: | 1. Vereinbaren die Parteien im Arbeitsvertrag, dass die einer Tantieme zugrunde zu legenden Berechnungsfaktoren der Abschlussprüfer festgelegt, ist dies nur dann nicht verbindlich, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass dessen Feststellungen in großem Maße unrichtig sind. 2. Haben die Parteien für den Fall des Ausscheidens des Arbeitnehmers während des Geschäftsjahres keine Vereinbarung über die Berechnung der Tantieme getroffen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber bei der Berechnung nur die Werte zugrunde legt, die der Zeit der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers entsprechen, statt das gesamte Geschäftsjahr zu quoteln. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 752/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | betriebliche Übung, Schriftform, Betriebsvereinbarung |
| Leitsatz: | Ablehnung des Entstehens einer betrieblichen Übung; verschlechternde Betriebsvereinbarungen. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 994/04 | |