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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum06 / 2004 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 06 / 2004



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-MUENCHEN – Beschluss, 3 TaBV 63/03 vom 24.06.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Informationsrecht des Betriebsrats, Unterlagen, Zurverfügungstellung, Zurverfügungstellung von Unterlagen
Leitsatz:1. Für einen Informationsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs.2 S,1 BetrVG reicht es aus, wenn sich nach der Sachlage Aufgaben des Betriebsrats möglicherweise stellen und dies nicht von vornherein ausgeschlossen sind.

2. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat gem. § 80 Abs.2 S.2 BetrVG nur solche Unterlagen - z.B. Listen oder Tabellen - zur Verfügung stellen, die er selbst hat.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 3 TaBV 63/03



LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 1384/03 vom 24.06.2004

Rechtsgebiete:GewO, SGB IV, SGB I
Schlagworte:freiwillige Zuwendung seitens des Chefarztes, Arbeitgeberanteil des Sozialversicherungsträgers
Leitsatz:Wenn der liquidationsberechtigte Chefarzt an einen (hier nichtärztlichen) Mitarbeiter direkt eine freiwillige finanzielle Zuwendung erbringt, verstößt die Belastung dieser Zahlung - auch wenn es sich hierbei nicht um steuer- und sozialversicherungsfreies Trinkgeld im Sinne des §§ 107 Abs. 3 Satz 2 GewO, 3 Nr. 51 EStG, 14 SGB IV, sondern um damit sozialversicherungspflichtiges Entgelt handelt - mit dem Arbeitgeberanteil des Gesamtsozialversicherungsbetrags seitens des gemeinsamen Arbeitgebers und damit der nachträgliche Abzug auch des entsprechenden Arbeitgebersozialversicherungsbeitrages von der Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers gegen §§ 28 g SGB IV, 32 Abs. 1 SGB I, wonach der Arbeitgeber nur Anspruch auf den vom Arbeitnehmer zu tragenden hälftigen Sozialversicherungsanteil im Rahmen des Lohnabzugsverfahrens hat, so dass eine Überwälzung des Arbeitgeberanteils auf den begünstigten Arbeitnehmer damit grundsätzlich unzulässig ist.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 1384/03

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 419/04 vom 24.06.2004

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Änderungskündigung, Annahmefrist
Leitsatz:Eine Änderungskündigung ist regelmäßig nicht bereits deshalb rechtsunwirksam, weil der kündigende Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine Frist für die Annahme eines Änderungsangebotes vorgibt, die - gerechnet ab dem Zugang des Kündigungsschreibens - eine Frist von drei Wochen unterschreitet.

Die Drei-Wochen-Frist des § 2 Satz 2 KSchG betrifft nur die Annahme unter dem Vorbehalt gerichtlicher Überprüfung, wobei deren Angabe im Kündigungsschreiben wegen der gesetzlichen Regelung nur deklaratorischen Charakter hat.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 419/04

LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 1178/03 vom 23.06.2004

Rechtsgebiete:BGB, BetrVG
Schlagworte:Anrechnung einer Tariflohnerhöhung, Anrechnungsfestigkeit, Übertarifliche Zulage
Leitsatz:1. Die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage ist individualrechtlich nur dann nicht möglich, wenn die übertarifliche Zulage arbeitsvertraglich als - anrechnungsfester - selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn vereinbart worden ist.

2. Die Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung der Anrechnungsfestigkeit einer übertariflichen Zulage kommt nur bei besonderen Zweckbestimmungen oder Voraussetzungen der Zulage in Betracht.

3. Die stillschweigende Vereinbarung der Anrechnungsfestigkeit einer übertariflichen Zulage kann sich daher weder allein daraus ergeben, dass die Zulage auf Grund einer regelmäßigen Beurteilung als "freiwillige leistungsbezogene Zulage" gewährt wird, noch daraus, dass die Zulage viele Jahre lang vorbehaltlos auf den jeweiligen Tariflohn aufgestockt worden ist.

4. Die kollektive Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen ist gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig, wenn sich durch die Anrechnung das Verhältnis der Zulagen zueinander ändert und ein Gestaltungsspielraum für eine andere Regelung (der Anrechnung) nicht etwa deswegen fehlt, weil die Tariflohnerhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird.

5. Verstößt die kollektive Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen gegen das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, so ist auch die einzelne - individualrechtlich zulässige - Anrechnung unwirksam.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 1178/03


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