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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum04 / 2004 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 04 / 2004



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-MUENCHEN – Urteil, 8 Sa 1273/03 vom 20.04.2004

Rechtsgebiete:ArbGG, BGB, ZPO
Leitsatz:1. Kein Anspruch auf interne Fortbildung zum Flugkapitän ohne erfolgreiche Teilnahme am Command Assessment Board Interview (= CABI = Prüfungsgespräch) auf Grund Arbeitsvertrag - "Maßgeblichkeit des Senioritätsprinzips" für die interne Aus- und Weiterbildung bedeutet nicht dessen alleinige "Maßgeblichkeit".

2. Test Command Assessment (CA) als Teilnahmevoraussetzung für die interne Fortbildung ist nicht grundsätzlich rechtswidrig (so BAG vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01).

3. Kein Verstoß gegen die Regelungen des Prüfungsgesprächs (CABI)

- durch die Teilnahme eines DLR Psychologen als Berater, wenn ein solcher auch bereits bei einem früheren - erfolglosen - Prüfungsgespräch teilgenommen hat;

- durch die Teilnahme einer Vertreterin der Personalabteilung als Protokollführerin, wenn der Bewerber die Regelung des Prüfungsgespräches kennt, wonach sie "auf sein Verlangen ausgeschlossen werden kann" und dies nicht rügt;

- durch Nichtausschöpfung des offiziellen Fragekatalogs durch die Prüfer;

- durch divergierende Wertungen von Antworten des Kandidaten durch beide Prüfer, wenn beide einheitlich eine negative Entscheidung getroffen haben (= prüferischer Beurteilungsspielraum).
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 8 Sa 1273/03



LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 1416/03 vom 07.04.2004

Rechtsgebiete:MTV, TVAV, EStG, BGB
Schlagworte:Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge, Beitragspflichtigkeit einer Beihilfe zum Krankengeld
Leitsatz:Eine "Beihilfe in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Krankengeld und Nettoentgelt" i.S.v. § 15 Nr. 3 Manteltarifvertrag vom 05.06.2001 begründet nicht den Anspruch auf einen "Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge" gemäß § 2 TV für Altersvorsorge vom 17.04.2002, die beide für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der ... AG, der ... GmbH und der ... GmbH von diesen Unternehmen und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) abgeschlossen worden sind.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 1416/03


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