JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht München > Verkündungsdatum > 04 / 2004
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, BetrAVG, örtliche Tarifvereinbarung Nr. A 21, örtliche Tarifvereinbarung Nr. C 79 |
| Schlagworte: | Ablösender Tarifvertrag zur Berechnung einer betrieblichen Altersversorgung nach Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalls, Rückwirkung - Vertrauensschutz |
| Leitsatz: | 1. Die örtliche Tarifvereinbarung Nr. C 79 vom 19.5.1999 hat die örtliche Tarifvereinbarung Nr. A 21 über die Eigenversorgung für die Beschäftigten der Landeshauptstadt München hinsichtlich der Anrechnung von Rentenversicherungsleistungen für alle Fälle geändert, in denen der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist. 2. Die örtliche Tarifvereinbarung Nr. C 79 ist wirksam und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht und hält auch einer gerichtlichen Kontrolle im Hinblick auf die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes stand. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 951/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BerzGG, KSchG, ArbGG |
| Schlagworte: | Betriebsratsfähigkeit, Betriebsteil, Betriebszugehörigkeit, Wegfall der Betriebsratsfähigkeit |
| Leitsatz: | 1. Wird bei einer Betriebsratswahl irrtümlich ein selbstständiger Betriebsteil i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG angenommen und deswegen nur in dem vermeintlichen Hauptbetrieb ein Betriebsrat gewählt, so ist dieser Betriebsrat trotzdem für den ganzen Betrieb zuständig. 2. Die Betriebsratsfähigkeit i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hängt von der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer zur Zeit der Betriebsratswahl ab. 3. Diese Betriebszugehörigkeit wird weder durch die Elternzeit i.S.d. §§ 15 ff. BerzGG noch durch den künftigen Eintritt in den Ruhestand eines Arbeitnehmers in Frage gestellt. 4. Der Wegfall der Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils nach dem für die Betriebsratswahl maßgeblichen Zeitpunkt führt nicht zur automatischen Zuständigkeit des im Hauptbetrieb gewählten Betriebsrats, gleichviel, ob in dem Betriebsteil ein Betriebsrat gewählt worden war oder nicht. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 1375/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Betreibsteil, Betriebszugehörigkeit, Wegfall der Betriebsratsfähigkeit |
| Leitsatz: | 1. Wird bei einer Betriebsratswahl irrtümlich ein selbstständiger Betriebsteil iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG angenommen und deswegen nur in dem vermeintlichen Hauptbetrieb ein Betriebsrat gewählt, so ist dieser Betriebsrat trotzdem für den ganzen Betrieb zuständig. 2. Die Betriebsratsfähigkeit iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hängt von der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer zur Zeit der Betriebsratswahl ab. 3. Diese Betriebszugehörigkeit wird weder durch die Elternzeit iSd. §§ 15 ff. BerzGG noch durch den künftigen Eintritt in den Ruhestand eines Arbeitnehmers in Frage gestellt. 4. Der Wegfall der Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils nach dem für die Betriebsratswahl maßgeblichen Zeitpunkt führt nicht zur automatischen Zuständigkeit des im Hauptbetrieb gewählten Betriebsrats, gleichviel, ob in dem Betriebsteil ein Betriebsrat gewählt worden war oder nicht. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 1380/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Wahlvorstandsbestellung im Wege der einstweiligen Verfügung, Befriedigungsverfügung, Gestaltungsverfügung, Bestellung betriebsfremder Gewerkschaftsmitglieder |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 5 TaBV 18/04 | |