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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum04 / 2004 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 04 / 2004



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-MUENCHEN – Urteil, 10 Sa 951/03 vom 28.04.2004

Rechtsgebiete:GG, BetrAVG, örtliche Tarifvereinbarung Nr. A 21, örtliche Tarifvereinbarung Nr. C 79
Schlagworte:Ablösender Tarifvertrag zur Berechnung einer betrieblichen Altersversorgung nach Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalls, Rückwirkung - Vertrauensschutz
Leitsatz:1. Die örtliche Tarifvereinbarung Nr. C 79 vom 19.5.1999 hat die örtliche Tarifvereinbarung Nr. A 21 über die Eigenversorgung für die Beschäftigten der Landeshauptstadt München hinsichtlich der Anrechnung von Rentenversicherungsleistungen für alle Fälle geändert, in denen der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist.

2. Die örtliche Tarifvereinbarung Nr. C 79 ist wirksam und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht und hält auch einer gerichtlichen Kontrolle im Hinblick auf die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes stand.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 951/03



LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 1375/03 vom 28.04.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, BerzGG, KSchG, ArbGG
Schlagworte:Betriebsratsfähigkeit, Betriebsteil, Betriebszugehörigkeit, Wegfall der Betriebsratsfähigkeit
Leitsatz:1. Wird bei einer Betriebsratswahl irrtümlich ein selbstständiger Betriebsteil i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG angenommen und deswegen nur in dem vermeintlichen Hauptbetrieb ein Betriebsrat gewählt, so ist dieser Betriebsrat trotzdem für den ganzen Betrieb zuständig.

2. Die Betriebsratsfähigkeit i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hängt von der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer zur Zeit der Betriebsratswahl ab.

3. Diese Betriebszugehörigkeit wird weder durch die Elternzeit i.S.d. §§ 15 ff. BerzGG noch durch den künftigen Eintritt in den Ruhestand eines Arbeitnehmers in Frage gestellt.

4. Der Wegfall der Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils nach dem für die Betriebsratswahl maßgeblichen Zeitpunkt führt nicht zur automatischen Zuständigkeit des im Hauptbetrieb gewählten Betriebsrats, gleichviel, ob in dem Betriebsteil ein Betriebsrat gewählt worden war oder nicht.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 1375/03

LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 1380/03 vom 28.04.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betreibsteil, Betriebszugehörigkeit, Wegfall der Betriebsratsfähigkeit
Leitsatz:1. Wird bei einer Betriebsratswahl irrtümlich ein selbstständiger Betriebsteil iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG angenommen und deswegen nur in dem vermeintlichen Hauptbetrieb ein Betriebsrat gewählt, so ist dieser Betriebsrat trotzdem für den ganzen Betrieb zuständig.

2. Die Betriebsratsfähigkeit iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hängt von der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer zur Zeit der Betriebsratswahl ab.

3. Diese Betriebszugehörigkeit wird weder durch die Elternzeit iSd. §§ 15 ff. BerzGG noch durch den künftigen Eintritt in den Ruhestand eines Arbeitnehmers in Frage gestellt.

4. Der Wegfall der Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils nach dem für die Betriebsratswahl maßgeblichen Zeitpunkt führt nicht zur automatischen Zuständigkeit des im Hauptbetrieb gewählten Betriebsrats, gleichviel, ob in dem Betriebsteil ein Betriebsrat gewählt worden war oder nicht.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 1380/03

LAG-MUENCHEN – Beschluss, 5 TaBV 18/04 vom 20.04.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Wahlvorstandsbestellung im Wege der einstweiligen Verfügung, Befriedigungsverfügung, Gestaltungsverfügung, Bestellung betriebsfremder Gewerkschaftsmitglieder
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 5 TaBV 18/04


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