JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht München > Verkündungsdatum > 02 / 2004
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| Rechtsgebiete: | InsO, BGB |
| Schlagworte: | Anfechtung durch Insolvenzverwalter, Zustimmung als vorläufiger Insolvenzverwalter, widersprüchliches Verhalten |
| Leitsatz: | Der Insolvenzverwalter kann auch solche Zahlungen zurückfordern, deren Auszahlung er als vorläufiger Insolvenzverwalter zugestimmt hat. Die Ausübung des Anfechtungsrechts durch den Insolvenzverwalter ist i.d.R. nicht treuwidrig, denn das Vertrauen von Arbeitnehmern darauf, dass sie erhaltene Vergütung behalten dürfen, ist insbesondere wegen der mit der Auszahlung verbundenen Benachteiligung anderer Gläubiger nicht schutzwürdig. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 2 Sa 774/03 | |
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