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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum10 / 2003 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 10 / 2003



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-MUENCHEN – Urteil, 2 Sa 282/03 vom 16.10.2003

Rechtsgebiete:BGB, StGB, ArbGG
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 2 Sa 282/03



LAG-MUENCHEN – Urteil, 2 Sa 283/03 vom 16.10.2003

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, StGB
Leitsatz:1. Ex-nunc-Wirkung der Anfechtung (Bestätigung von BAG vom 03.12.1998 -2 AZR 754/97.

2. Ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Vergütung als Schadensersatzanspruch kommt nur dann in Betracht, wenn die erbrachten Vergütungen den Wert der geleisteten Arbeit übersteigen. Der Wert einer beanstandungsfreien Tätigkeit auf der Stelle eines Arztes wird nicht allein dadurch gemindert, dass der Arbeitnehmer keine Approbation hat
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 2 Sa 283/03

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 443/03 vom 09.10.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG 1972
Leitsatz:Nach der Gesamtbetriebsvereinbarung vom 02.12.1994, ergänzt durch die Gesamtbetriebsvereinbarung vom 10.03.1998, bei der Firma XY über die "Abkehr älterer Mitarbeiter" hat der Arbeitgeber "Übergangsbeihilfe" im Zeitraum zwischen Beendigung des Bezugs von Arbeitslosengeld und dem Zeitpunkt des Beginns des Anspruches auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 90% des letzten, vor dem Ausscheiden des Arbeitnehmers durchschnittlich verdienten, Nettomonatseinkommens zu zahlen, was bedeutet, dass der Arbeitgeber in diesem Zeitraum des Vorruhestandes im Ergebnis eine Steuerlast des Arbeitnehmers hinsichtlich eines vom Arbeitnehmer (wegen Nichtbezuges von Arbeitslosenhilfe) selbst zu versteuernden Krankenversicherungsbeitrages zu übernehmen - die "Übergangsbeihilfe" entsprechend
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 443/03

LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 946/06 vom 08.10.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Leitsatz:Entscheidungsstichwort: Einstweilige (Befriedigungs-)Verfügung gemäß § 940 ZPO auf Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG - Anforderungen an den Verfügungsanspruch und den Verfügungsgrund -; Selbstwiderlegung des Bestehens eines Verfügungsgründes durch längere Untätigkeit des Verfügungsklägers - Verfügungsantrag auf Weiterbeschäftigung erst ca. sechs Monate nach Ausspruch der Kündigung unter Freistellung von der Arbeitsleistung und kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist -
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 946/06


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