JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht München > Verkündungsdatum > 08 / 2003
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BetrAVG |
| Leitsatz: | Auch wenn der Arbeitgeber nach einer Versorgungsordnung berechtigt ist, eine betriebliche Altersrente nach Eintritt des Versorgungsfalles durch eine Kapitalabfindung abzulösen, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob hierbei die Kriterien billigen Ermessens (§ 315 BGB) beachtet worden sind. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 7 Sa 654/02 | |
| Rechtsgebiete: | MTV, BGB, BetrVG, ZPO |
| Leitsatz: | Wird im Geltungsbereich des MTV für die Angestellten der Bayer. Metall- und Elektroindustrie im Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Arbeitnehmer AT-Angestellter ist, so wird gleichzeitig dieser Status nach dem MTV festgelegt, und dass der Arbeitnehmer, da dieser Status gemäß § 1 Ziff. 3 II d des MTV nur erfüllt ist, wenn das Gehalt um 25 % über dem höchsten Tarifsatz der Gruppe VII hinausgeht, auch den entsprechenden individualrechtlichen Zahlungsanspruch hat. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 9 Sa 32/03 | |
| Rechtsgebiete: | MTV, DÜG, ZPO, ArbGG, TVG |
| Leitsatz: | 1. § 11 Ziff. 1 Abs. 1 MTV für das private Versicherungsgewerbe und Zusatzvereinbarung. 2. Hausmeister ohne Anspruch auf tarifliche Arbeitszeitverkürzung. 3. Kein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung und entsprechenden Zuschlag gem. § 11 Ziff. 2 S. 1 und 2 MTV für Hausmeister, weil diese keine Arbeitnehmer mit regelmäßiger Arbeitszeit gem. § 11 Ziff. 1 Abs. 1 MTV sind. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 8 Sa 324/03 | |
| Rechtsgebiete: | MTV, TVG |
| Schlagworte: | Tarifvertragliche Ausschlussfrist |
| Leitsatz: | 1. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausschlussfrist für das laufende Arbeitsverhältnis und eine kürzere Frist für die Geltendmachung des Anspruchs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, so gilt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses allein die zweite, kürzere Frist, auch wenn die erste längere Frist noch nicht abgelaufen ist. 2. Eine in einem Tarifvertrag geregelte einmonatige Ausschlussfrist ist wirksam. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 2 Sa 169/03 | |