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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht MünchenVerkündungsdatum06 / 2003 

Landesarbeitsgericht München

Entscheidungen 06 / 2003



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LAG-MUENCHEN – Beschluss, 10 Ta 252/03 vom 16.06.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung sind auch dann erstattungsfähig, wenn diese anwaltlich vertreten ist und das Gericht das persönliche Erscheinen der Partei nicht angeordnet hat.

2. Dies gilt auch für die Teilnahme an einer Verhandlung, die das Revisionsgericht angeordnet hat.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 10 Ta 252/03




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